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StGB NRW-Mitteilung 210/2014 vom 25.03.2014
Pressemitteilung: Angebot des Landes reicht nicht weit genug
Heute hat das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen bei seiner Sitzung in Düsseldorf folgenden Beschluss gefasst:
- Das Präsidium stellt fest, dass auch das Angebot des Landes vom 20.02.2014 deutlich hinter dem zurück bleibt, was aus kommunaler Sicht Mindestinhalt einer einvernehmlichen Verständigung zwischen Land und Kommunen sein müsste. Dies betrifft sowohl die einseitige Verlagerung des Prognoserisikos bei den laufenden sächlichen und den Investitionskosten auf die Kommunen als auch die unzureichende Berücksichtigung der Kosten für Integrationshelfer. Unabdingbar ist insbesondere eine zeitnahe Evaluation der entstehenden Kosten im Verbund mit einer rückwirkenden Nachjustierung der Pauschalen.
- Vor diesem Hintergrund beauftragt das Präsidium die StGB NRW-Geschäftsstelle mit der Fortführung der Vorbereitungen einer Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das 9. Schulrechtsänderungsgesetz.
- Sollte die Landesseite in der Zukunft eine Regelung anbieten, welche die genannten Bedenken zufriedenstellend ausräumt, wird über die Notwendigkeit der Einlegung oder der Aufrechterhaltung einer Klage erneut entschieden.
Az.: IV