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StGB NRW-Mitteilung 211/2014 vom 06.03.2014
Pressemitteilung: Angebot des Landes zu Inklusion unabhängig prüfen
Zu der vom Oberbürgermeister der Stadt Dortmund verkündeten "Einigung" des Städtetages NRW mit dem Land im Streit um die Finanzierung der Inklusion erklärten die Hauptgeschäftsführer von Landkreistag NRW (LKT NRW), Dr. Martin Klein, sowie von Städte- und Gemeindebund NRW (StGB NRW), Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf: "Wir bleiben dabei, dass wir das Angebot des Landes gründlich dahingehend prüfen, ob das in der Landesverfassung enthaltene Konnexitätsprinzip hinreichend Beachtung gefunden hat. Wir tun dies in dem Bewusstsein, dass Inklusion in den Schulen eine Qualität braucht, die ohne eine angemessene Finanzierung durch das Land nicht erreichbar sein wird."
Es sei gegenüber den betroffenen Kindern und deren Eltern nicht vertretbar, wenn ihre individuelle Förderung an den allgemeinen Schulen hinter den Standards der Förderschulen zurückbliebe und die Inklusion und deren Qualität von der Haushaltslage der jeweiligen Kommunen abhängig gemacht werde.
"Deshalb muss es für die Kommunen eine faire Erstattung der Mehrkosten für Integrationshelfer geben, die infolge der Rechtsetzung des Landes erheblich ansteigen werden. Sofern das Angebot des Landes diesem Anspruch nicht gerecht wird, ist damit zu rechnen, dass unsere Gremien dieses Angebot ablehnen. Die Folge davon wird die Empfehlung an die Mitglieder sein, umgehend die zwischenzeitlich vorsorglich vorbereiteten Verfassungsbeschwerden einzulegen", so Klein und Schneider.
Az.: IV