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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 175/1998 vom 05.04.1998
Pressemitteilung: Anzeigepflicht für Schlaglöcher überflüssig
Vom 1. April an sind Städte und Gemeinden gehalten, Neubau, Ausbau und Instandsetzung von Forstwirtschaftswegen den Behörden anzuzeigen. Grund ist eine neue Vorschrift des Landes-Umweltministeriums (MURL). "Ein aufwendiges neues Behördenverfahren wäre die Folge", kritisierten heute der Vorsitzende des Gemeinde-Waldbesitzerverbandes NRW, Walter Seulen (Warburg) sowie Geschäftsführer Dr. Gerd Landsberg dieses Vorhaben. Dies sei ein "Eingriff in das kommunale Planungsrecht" und eine "Aushöhlung der Planungshoheit von Städten und Gemeinden" zwischen Rhein und Weser.
Um solche "Kapriolen des "Amtsschimmels" auf kommunalen Erholungs- und Forstwegen zu verhindern, strengt der Gemeinde-Waldbesitzerverband NRW ein Normenkontrollverfahren an. Auf diese Weise soll die Zulässigkeit der neuen Wegebaurichtlinie des MURL, die auch den Privatwald trifft, überprüft werden.
Einerseits seien die Kommunen für eine 100prozentige Verkehrssicherheit auf den Wald- und Forstwegen zuständig. Andererseits werde ihnen durch die neue Richtlinie die Kompetenz für die Waldwege entzogen, rügten Seulen und Landsberg. Würden die Regelungen in die Tat umgesetzt, müßten die waldbesitzenden Gemeinden und Gemeindeverbände vor jeder Instandsetzung ein aufwendiges Anzeige- und Prüfverfahren durch die Forstbehörde oder gar Landschaftsbehörde über sich ergehen lassen.
Laut MURL soll durch die Anzeigepflicht die Verwendung umweltschädlicher Abfälle bei Forstwegebau oder -reparatur verhindert werden. Dies sei jedoch eine "überflüssige Doppelgesetzgebung", weil derselbe Tatbestand durch mehrere Fachgesetze und Vorschriften bereits ausreichend geregelt sei. Zudem hätten sich die Mitglieder des Gemeinde-Waldbesitzerverbandes auch ohne gesetzliche Regelung im Landesforstgesetz in der Praxis um eine möglichst umweltschonende und ökologisch ausgerichtete Walderschließung bemüht.
Az.: G/2