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StGB NRW-Mitteilung 268/2004 vom 09.03.2004
Pressemitteilung: Arbeitsmarktreform nicht auf dem Rücken der Kommunen
Die Kommunen dürfen nicht zum großen Verlierer bei der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden. Die Berechnungen der Bundesregierung, wonach die Kommunen durch die Hartz IV-Gesetze deutlich entlastet würden, sind völlig unrealistisch, bekräftigte heute der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes, Bergkamens Bürgermeister Roland Schäfer , in Emsdetten vor dem Präsidium. Dies gehe aus Berechnungen in Nordrhein-Westfalen und in anderen großen Bundesländern hervor.
Statt der vom Vermittlungsausschuss versprochenen Entlastung von rund 400 Millionen Euro - bezogen auf Nordrhein-Westfalen - kämen jetzt auf die NRW-Kommunen voraussichtlich zusätzliche Belastungen von bis zu 600 Millionen Euro zu. Also könnte bis zu einer Milliarde Euro in den Kassen der NRW-Kommunen fehlen, rechnete Schäfer vor.
Der Städte und Gemeindebund NRW verlange daher eine klare Begrenzung der Kosten. Wir brauchen eine Revisionsklausel im Sozialgesetzbuch II, damit bei Abweichungen von den vorhergesagten Be- und Entlastungen finanziell nachgesteuert werden kann, erläuterte Schäfer.
Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen fordert zudem eine Fraktionen übergreifende Initiative des Deutschen Bundestages in Abstimmung mit den Ländern. Im Rahmen der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über das Optionsmodell besteht jetzt noch die Chance, die Entlastungen zu realisieren, die der Bund versprochen hatte, so Schäfer.
Ungeachtet dessen verlangt der Städte- und Gemeindebund NRW, dass die Kommunen an der Entscheidung der Kreistage über eine kommunale Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende umfassend beteiligt werden. Die Kreise dürfen nicht gegen den Willen der betroffenen kreisangehörigen Kommunen Aufgaben übernehmen, für die letztlich nicht die Kreise, sondern die Städte und Gemeinden finanziell aufkommen müssen, betonte Schäfer. Der kommunale Spitzenverband geht jedoch davon aus, dass das NRW-Ministerium für Wirtschaft und Arbeit die Zustimmung zur kommunalen Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende versagt, wenn die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in die Entscheidung des Kreises nicht angemessen einbezogen worden sind.
Auf Zustimmung stößt beim Städte- und Gemeindebund NRW die Absicht, in das Sozialgesetzbuch (SGB II) eine so genannte Delegations-Ermächtigung aufzunehmen. Damit können es die Länder den Kreisen ermöglichen, die Grundsicherung für Arbeitsuchende teilweise auf kreisangehörige Städte und Gemeinden zu übertragen. Auf diese Weise können die Kommunen ihre Kompetenz - etwa bei der Abwicklung der Unterkunftsleistungen - bürgernah einbringen.
Zu den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über das Optionsgesetz fordert der Städte- und Gemeindebund NRW im Einzelnen:
- Fallpauschalen für Wiedereingliederungs-Leistungen sowie für Personal- und Sachkosten müssen ausreichend bemessen sowie berechenbar sein und müssen dynamisch der Kostenentwicklung angepasst werden.
- Die - exakt ermittelte - Kostenerstattung für das Arbeitslosengeld II sowie für das Sozialgeld soll der Bund direkt an die kommunalen Aufgabenträger weiterleiten.
- Es muss klar abgegrenzt werden, wer für die Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit zuständig ist.
- Die Bestimmungen im SGB II müssen so gestaltet sein, dass nicht nur die Bundesagentur für Arbeit von der Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei den Beziehern von Arbeitslosengeld II profitiert.
- Der Wirkungskreis der Agentur für Arbeit muss klar von dem der kommunalen Gebietskörperschaft abgegrenzt sein. Zudem sind das Widerspruchsverfahren, die Datenübermittlung sowie die Modalitäten einer möglichen Beendigung der kommunalen Trägerschaft eindeutig zu regeln.
Az.: III