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StGB NRW-Mitteilung 148/2016 vom 28.01.2016
Pressemitteilung: Asyl-Gesundheitskarte für Kommunen nicht attraktiv
Die Gesundheitskarte für Asylsuchende findet in Nordrhein-Westfalen kaum Akzeptanz. Dies hat eine Umfrage des Städte- und Gemeindebundes NRW unter seinen 359 Mitgliedskommunen ergeben. Von 175 Kommunen, die sich bisher an der Umfrage beteiligt haben, hätten lediglich sechs mitgeteilt, dass sie die Gesundheitskarte bereits eingeführt hätten oder noch einführen wollten. "Dies ist ein klares Votum der Praxis gegen ein realitätsfernes Konzept", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.
Die Gesundheitskarte ermöglicht Asylsuchenden, bei akuten Beschwerden direkt eine Arztpraxis aufzusuchen, ohne vorher von der Verwaltung der Kommune eine Erlaubnis einzuholen. Laut StGB NRW-Umfrage haben aber 102 Kommunen entschieden, die Gesundheitskarte nicht einzuführen. In 67 Kommunen wird darüber noch diskutiert. "Für viele Kommunen ist die Verwaltungskostenpauschale von 8 Prozent der abgerechneten Kosten und das Haftungsrisiko bei Verlust oder Missbrauch der Gesundheitskarte nicht akzeptabel", machte Schneider deutlich. Einige Städte und Gemeinden hätten vor Ort bereits mit einer kreisweiten Solidargemeinschaft zur Abrechnung der Gesundheitskosten positive Erfahrungen gemacht. Diese Kommunen sähen in der Gesundheitskarte keinen Vorteil.
Schneider forderte Land und Krankenkassen auf, die Rahmenvereinbarung so zu überarbeiten, dass sie für eine größere Anzahl von Kommunen akzeptable Bedingungen biete. Dazu gehörten eine deutliche Reduzierung der Verwaltungskostenpauschale und eine Übernahme des Haftungsrisikos durch das Land bei Verlust oder Missbrauch der Gesundheitskarte. "Unter diesen Bedingungen wären wir bereit, die Gesundheitskarte unseren Mitgliedskommunen zu empfehlen", legte Schneider dar. Unter den aktuellen Rahmenbedingungen habe der kommunale Spitzenverband bislang nicht zur Einführung der Gesundheitskarte geraten, sondern diese Entscheidung explizit seinen Mitgliedskommunen überlassen.
Az.: 38.0