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StGB NRW-Mitteilung 532/2015 vom 28.08.2015
Pressemitteilung: Asylnotstand verhindern - Notprogramm umsetzen
Zur Bewältigung der Flüchtlingskrise ist politische Führung, Ehrlichkeit und ein Gesamtkonzept erforderlich, welches die konkreten Schritte zur Überwindung dieser größten Flüchtlingskrise der letzten Jahrzehnte beschreibt. Die Kommunen benötigen angesichts der neuen Prognose mit deutlich höheren Flüchtlingszahlen eine viel schnellere und größere Unterstützung von Bund und Land. Die Unterbringung, Versorgung und Integration ist eine gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Dies haben Bürgermeister und Bürgermeisterinnen der 359 Mitgliedskommunen des Städte- und Gemeindebundes NRW heute in Düsseldorf deutlich gemacht. Auf einer Sonderbürgermeisterkonferenz des Verbandes diskutierten sie mit NRW-Innenminister Ralf Jäger die aktuellen Probleme rund um die Flüchtlingsbetreuung.
"Wir müssen den Bürgern und Bürgerinnen glaubhaft vermitteln, dass die staatlichen Ebenen jederzeit in der Lage sind, die Herausforderungen dieser Krise gemeinsam zu meistern", erklärte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, der Soester Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer.
Dazu müsse sich der Bund aktiv an der Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge durch den schnellen Aufbau eigener Erstaufnahmeeinrichtungen beteiligen. In diesen Einrichtungen müsse der Bund vor allem Flüchtlinge aus dem Balkan - sie machen rund 40 Prozent aller Flüchtlinge aus - betreuen und diese nach Abschluss des Verfahrens unverzüglich in ihre Heimatländer zurückführen, so Ruthemeyer. Nur so könne sichergestellt werden, dass nur schutzbedürftige Flüchtlinge auf die Kommunen verteilt werden. Alles andere gefährde unsere Willkommenskultur, das große ehrenamtliche Engagement sowie die breite Akzeptanz für das Asylrecht.
Ebenso müsse das Land NRW seine Kapazitäten weiter ausbauen. "Angesichts eines erwarteten Zustroms von gut 200.000 Asylsuchenden nach NRW in diesem Jahr sind mindestens 40.000 Plätze erforderlich", betonte Ruthemeyer.
Der schnelle Ausbau derartiger Einrichtungen durch Bund und Land sei eine unabdingbare Voraussetzung nicht nur zur Beschleunigung der Asylverfahren, sondern auch zur schnellen Schließung der rund 70 kommunalen Notunterkünfte. Mit einer durchschnittlichen Belegung von 150 Personen seien diese Einrichtungen - oft in wenig geeigneten Gebäuden wie Turnhallen untergebracht - nicht wirtschaftlich zu betreiben. Deshalb habe sich auch das Ehrenamt vielerorts längst zurückgezogen. Und mit kommunalem Personal könnten diese Notunterkünfte nicht dauerhaft betrieben werden.
Solange diese Provisorien aber noch in Betrieb seien und die umstrittene Aktion Amtshilfe der Kommunen andauere, müsse das Land sämtliche Kosten schnell und unbürokratisch erstatten.
Generell gelte: Das Land müsse unabhängig von der notwendigen dauerhaften finanziellen Beteiligung des Bundes den Kommunen sämtliche Kosten schnell und unbürokratisch erstatten, welche diesen durch die Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen entstünden. Dabei dürfe der Aufenthaltsstatus keine Rolle spielen.
Um den Kommunen bei der Flüchtlingsbetreuung flexibles Handeln zu ermöglichen, müssten Gesetze und Verordnungen entsprechend angepasst werden. "Es geht nicht an, dass wir mit dem Vergaberecht kämpfen, während 150 Flüchtlinge vor der Tür stehen", machte Ruthemeyer deutlich.
Eine Aussicht, den Flüchtlingszustrom in geordnete Bahnen zu lenken, bestehe nur, wenn nicht schutzbedürftige Flüchtlinge konsequent zurückgeführt und die Asylverfahren massiv beschleunigt würden. "Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss sein Personal rasch aufstocken", forderte Ruthemeyer.
Auch in Europa und deutschlandweit müsse schnell gehandelt werden, um mehr Gerechtigkeit in der Flüchtlingsverteilung herzustellen. So seien die Asylsuchenden solidarisch auf die europäischen Staaten und die Bundesländer zu verteilen, legte Ruthemeyer dar. Auch innerhalb Nordrhein-Westfalens müsse eine gerechte Verteilung zwischen den Großstädten und den kreisangehörigen Kommunen vorgenommen werden.
Bei der sich immer deutlicher abzeichnenden Integrationsaufgabe seien Städte und Gemeinden auf Hilfe von Bund und Land angewiesen. "Wir brauchen ein Sonderprogramm Flüchtlingsunterkünfte und mehr Mittel für den sozialen Wohnungsbau", machte Ruthemeyer deutlich. Wer auf Dauer hierbleiben dürfe, dem sei ein jahrelanger Aufenthalt in Sammelunterkünften nicht zuzumuten.
Nicht zuletzt würden die Kindertagesstätten und Schulen durch die Flüchtlingskinder wesentlich stärker beansprucht. "Es fehlt an räumlichen, personellen und finanziellen Ressourcen", legte Ruthemeyer dar. Die vom Land bereitgestellten 300 Lehrerstellen reichten bei weitem nicht aus, wenn Experten davon ausgehen, dass von den 200.000 Flüchtlingen in 2015 jeder dritte Flüchtling unter 14 Jahre alt ist.
Ähnliches gelte für den Kindergartenbereich. Bereits jetzt seien Kitas durch den U3-Ausbau und Schulen durch die anwachsende Inklusion stark beansprucht. "Einen weiteren Ausbau dieser Infrastruktur können die Städte und Gemeinden nicht aus eigener Kraft leisten", so Ruthemeyer abschließend.
Az.: I