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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 774/2003 vom 10.10.2003
Pressemitteilung: Auf dem Weg der Vernunft
Als Schritt in die richtige Richtung bewertete der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW,Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf die von den Berliner Koalitionsfraktionen angekündigten Korrekturen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Gemeindewirtschaftssteuer: Die Vorschläge der Fraktionen sind eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Regierungsentwurf, da sie die Gemeindewirtschaftssteuer zukunftsfähig machen.
Schneider nannte als wesentlichen Fortschritt den Erhalt der bestehenden ertragsunabhängigen Elemente der Gewerbesteuer - insbesondere die Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen zum Gewerbeertrag. Dadurch werde die Demontage der Gewerbesteuer zu einer rein gewinnabhängigen Steuer verhindert. Die zusätzlich für Konzerne vorgesehene Hinzurechnung von Mieten, Zinsen, Pachten und Leasingraten zum Gewerbeertrag schließe Steuerschlupflöcher, welche Kapitalgesellschaften bislang zur vollständigen Vermeidung von Gewerbesteuer-Zahlungen genutzt hätten.
Die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage kommt - wie auch im Kommunalmodell vorgeschlagen - vielen kleinen Unternehmen als Steuersenkung zugute, erläuterte Schneider. Gegen diesen Vorschlag könne es deshalb aus Sicht der Wirtschaft keinen sachlich begründeten Widerstand mehr geben. Dies gelte auch für die Freiberufler, die über großzügige Anrechnungs-Regelungen bei der Einkommensteuer in den meisten Fällen keine zusätzliche Belastung zu tragen hätten.
Positiv gesehen wird auch die angekündigte Absenkung des Anteils von Bund und Ländern an der Gewerbesteuer (Gewerbesteuerumlage). Durch diese Maßnahme verbleibe den Städten und Gemeinden wieder mehr von ihrer eigenen Steuer, betonte Schneider. Die kommunalen Spitzenverbände hatten in der Vergangenheit - unabhängig von der aktuellen Diskussion um die Gewerbesteuer-Reform - stets darauf gedrängt, die Anhebung der Umlage zurückzunehmen, weil die vom Gesetzgeber prognostizierte Steigerung des Steueraufkommens nicht eingetreten war.
Korrekturbedarf meldete Schneider bei der geplanten Absenkung der Steuermesszahl auf 3,2 Prozentpunkte an: Dies wäre vertretbar gewesen, wenn sich der Gesetzentwurf vollständig am Kommunalmodell orientiert hätte. So aber würde die Absenkung in vielen Städten und Gemeinden zu einer Minderung des Gewerbesteuer-Aufkommens führen, was nicht zu verkraften ist.
Schneider appellierte an die unionsgeführten Länder im Bundesrat, eine sinnvolle Einigung nicht zu blockieren: Die Länder müssen jetzt - und nicht erst nach der nächsten Wahl - ihre Verantwortung für die Städte und Gemeinden sowie deren Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen.
Az.: IV