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StGB NRW-Mitteilung 411/2014 vom 05.06.2014
Pressemitteilung: Ausgewogenes Kita-Essen wichtig
Trotz vielfältiger Sachzwänge in Kindertagesstätten müssten Qualitätseinbußen beim Mittagessen für die Kinder vermieden werden. "Die Kritik, wonach die überwiegende Anzahl der Mittagsangebote in Kindertageseinrichtungen nicht dem erforderlichen Qualitätsstandard entspricht, nehmen wir sehr ernst", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.
Es müsse aber festgehalten werden, dass die Kommunen für den Kita-Ausbau in der jüngeren Vergangenheit Enormes geleistet hätten. Allein die Realisierung des Rechtsanspruchs auf Betreuung für unter Dreijährige zum 01.08.2013 sei für die Kommunen ein enormer Kraftakt gewesen. Nicht übersehen werden dürfe auch, dass die Städte und Gemeinden intensiv gefordert sind, die Kindertagesstätten nicht nur bedarfs-, sondern auch qualitätsorientiert auszubauen. Hierdurch würden enorme Finanzmittel gebunden. "Vor diesem Hintergrund war es auch unter Berücksichtigung der räumlichen Verhältnisse nicht möglich, jede Kita mit einer Küche und mit Essensräumen auszustatten", machte Schneider deutlich. Vielfach müsse man hinnehmen, dass das Mittagessen von einem Gastronomiebetrieb geliefert wird.
"Es kommt jetzt darauf an, dass sich die Tageseinrichtungen mit dem Thema beschäftigen und die Mittagsverpflegung als Teil des pädagogischen Konzeptes wahrnehmen", hob Schneider hervor. Es lohne sich zu prüfen, ob gesundes Essen ohne zusätzlichen Mehraufwand angeboten werden könne. Hierzu seien - wenn das Essen nicht in der Kita zubereitet werde - in der Regel Gespräche mit den Lieferanten nötig. Wenn das Essen in der gewünschten Qualität nicht mehr zum bisherigen Preis angeboten werden könne, sei die Bereitschaft der Eltern abzufragen, einen höheren Beitrag zu zahlen.
"Gutes Essen hat seinen Preis", machte Schneider deutlich. Für den aktuellen Durchschnittsbetrag von 2,40 Euro pro Kind und Mahlzeit lasse sich vielerorts kein hochwertiges Essen anbieten. Abzulehnen seien aber verbindliche Qualitätsstandards durch ein Bundes-Kita-Gesetz. Denn dem Bund fehle für ein entsprechendes Gesetz die Zuständigkeit.
Az.: III