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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 340/2009 vom 10.06.2009
Pressemitteilung: „Bad Bank“ darf Sparkassen nicht benachteiligen
Die kommunalen Spitzenverbände in NRW fordern Änderungen im heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf für ein Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung. Durch die im Entwurf angelegte Ungleichbehandlung von kommunalen Sparkassen und Aktionären von börsennotierten Kreditinstituten werde den Sparkassen eine deutlich höhere Belastung für die Konsolidierung aufgebürdet als den Privataktionären.
„Bei den vorgesehenen Regelungen zur Verlustausgleichspflicht sehen wir die erhebliche Gefahr, dass die Stabilität der Sparkassen sowie ihre Kreditvergabemöglichkeiten für den Mittelstand gefährdet werden. Dies ist weder im Interesse der bundesweit 50 Millionen Kunden der Sparkassen noch der rund 250.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, sagten der Vorsitzende des Städtetages NRW, Oberbürgermeister Norbert Bude (Mönchengladbach) und die Präsidenten des Landkreistages NRW, Landrat Thomas Kubendorff (Kreis Steinfurt) und des Städte- und Gemeindebundes NRW, Bürgermeister Roland Schäfer (Bergkamen).
Die Sparkassen seien genau wie private Finanzinstitute bereit, die zukünftigen, an die Anteilseigner auszuschüttenden Beträge zum Ausgleich von Verlusten der künftigen „Bad Bank“ zu verwenden. Die kommunalen Sparkassen haften bereits jetzt voll mit ihrem in den Landesbanken investierten Vermögen. Die kommunalen Sparkassen werden so ihrer Verantwortung gerecht, ihren Beitrag zur Stärkung des deutschen Finanzsystems zu leisten.
Die Sparkassen garantieren mit ihrem Engagement den wirtschaftlichen Erfolg ganzer Regionen und versorgen insbesondere die mittelständische Wirtschaft mit Krediten. „Das darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden, indem ihnen ein Konsolidierungsanteil aufgebürdet wird, der deutlich höher ausfällt als der von Privataktionären. Es gibt keinen überzeugenden Grund dafür, dass Sparkassen und Länder als Miteigentümer der Landesbanken für Verluste der Bad Bank voll haften und Verluste unmittelbar ausgleichen sollen, Aktionäre von Privatbanken dagegen nur auf zukünftige Ausschüttungen verzichten“, erklärten die Verbändevertreter abschließend.
Az.: IV