Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 143/2004 vom 30.01.2004

Pressemitteilung: Beamtenrecht reformieren

Der Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt die von der Bundesregierung geplante Reform des Beamtenrechts. Danach soll bei Besoldung und Versorgung eine flexiblere Handhabung möglich gemacht werden, und es sollen Öffnungsklauseln für die Länder eingeführt werden. Diese Änderungen lägen im kommunalen Interesse, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf. „Das öffentliche Dienstrecht hat sich im Prinzip bewährt. Jedoch brauchen die Kommunen im Besoldungs- und Laufbahnrecht flexiblere Instrumente“.
 
Positiv wertete Schneider, dass Bundesinnenminister Otto Schily die Leistung auch im Besoldungssystem berücksichtigen will. „Gute Leistung muss finanziell besser honoriert, schlechte Leistung sanktioniert werden“, forderte Schneider. Dabei hemme die Stellenobergrenzenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen die leistungsgerechte Beförderung der Beamten und Beamtinnen in den Kommunen. Diese Form der staatlichen Gängelung müsse ein Ende haben.
 
Einmütig lehnt der Städte- und Gemeindebund NRW hingegen die Abschaffung des Beamtenstatus, wie ihn die Bull-Kommission vorgeschlagen hat, ab. „Die Angleichung sämtlicher Arbeitsverhältnisse an die Privatwirtschaft bringt den Kommunen keine Vorteile“, erklärte Schneider. Vielmehr müsse es jeder Stadt oder Gemeinde erlaubt sein, eigenverantwortlich ohne staatliche Vorgaben zu entscheiden, ob sie Beamte oder Angestellte einsetze.

Az.: I

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