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StGB NRW-Mitteilung 623/2015 vom 08.10.2015
Pressemitteilung: Begrenzung für Flüchtlinge - Gefahr von Obdachlosigkeit
Die immer weiter steigende Zahl von Flüchtlingen hat die Kommunen in eine mittlerweile mehr als dramatische Lage gebracht. "In den letzten drei Monaten hat es Steigerungsraten von über 70 Prozent gegeben. Eine solche Zunahme kann keine Kommune verkraften. Die Kommunen sind nicht nur herausgefordert, sondern mittlerweile überfordert", warnte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.
Sie fänden mittlerweile weder Betreiber und Ausstattung, noch könnten sie weiteres eigenes Personal für die Betreuung der vielen Flüchtlingsheime einsetzen. "Ehrenamt und Profis sind endgültig am Ende ihrer Leistungsfähigkeit angelangt. Die Lage ist deswegen so dramatisch, weil aufgrund der geringen Abschiebequote und der langen Dauer der Asylverfahren die Zahl der frei werdenden Betten gering ist. Die neuen Flüchtlinge müssen zusätzlich untergebracht werden. Aber schon bald wird das letzte Bett belegt sein", prophezeite Schneider.
Weil auch die Länder mittlerweile kaum mehr Unterbringungskapazitäten hätten, müsse die Politik den Zuzug von Flüchtlingen sofort begrenzen und wieder in geordnete Bahnen leiten. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass neue Flüchtlinge nicht mehr menschenwürdig untergebracht werden könnten.
"Aufgrund dieser dramatischen Situation ist es unabdingbar den Zuzug von Flüchtlingen sofort zu begrenzen. Hierzu muss der Bund unverzüglich die bereits existierenden Grenzen des Asylrechts konsequent umsetzen. Das bedeutet, dass in Anwendung des Dublin-Verfahrens Asylbewerber an der deutschen Außengrenze zu sicheren Drittstaaten abgewiesen werden müssen“, forderte Schneider.
"Gleichzeitig muss das Asylrecht für Flüchtlinge aus sicheren Drittstaaten geändert werden. Bürger aus sicheren Drittstaaten müssen in Zukunft ihren Asylantrag aus ihrem Heimatstaat heraus stellen und dort das Ergebnis abwarten", stellte Schneider fest. Ebenfalls sollten die bereits in Deutschland befindlichen Flüchtlinge aus sicheren Drittstaaten sofort in ihre Heimat zurückgeführt werden und dort den Ausgang ihres Asylverfahrens abwarten. Dann könnten die Kommunen ihre knappen Ressourcen für die wirklich Schutzbedürftigen einsetzten.
Um eine Einreise von Flüchtlingen aus sicheren Drittstaaten zu verhindern, müsse der Bund effektive Grenzkontrollen einführen und Transitzonen in Grenznähe einrichten. "Er muss in diesen Transitzonen auch die Registrierung und die Weiterverteilung aller Flüchtlinge in Bundes- und Landeseinrichtungen sicherstellen. Nur so gewinnen wir die Kontrolle über den im Moment unkontrollierten Zustrom von Flüchtlingen wieder", stellte Schneider fest.
"Bis diese beiden Maßnahmen greifen werden die kommunalen Unterbringungskapazitäten aber bereits erschöpft sein. Deshalb muss der Bund jetzt sofort große Unterbringungen schaffen, in denen die Mehrzahl der noch kommenden Flüchtlinge untergebracht wird. Sonst werden wir Obdachlosigkeit von Flüchtlingen nicht vermeiden können", so Schneider.
Gleichzeitig müsse die Bundesregierung Druck auf sämtliche Nachbarstaaten - vor allem Österreich - ausüben, damit diese endlich ihren Verpflichtungen nach dem Dublin-Abkommen gerecht werden. Auch sei der Transport von Tausenden von Flüchtlingen jede Woche mit Sonderzügen der deutschen Bahn direkt aus Österreich in die Aufnahmeeinrichtungen der deutschen Kommunen unverzüglich einzustellen.
Az.: I