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StGB NRW-Mitteilung 353/2010 vom 30.06.2010
Pressemitteilung: Beim Krippenausbau Land und Bund in der Pflicht
Nach einer aktuellen Studie der Bertelsmann Stiftung steigt die Nachfrage nach Kinderbetreuung immer weiter an und wird die bisherige Annahme einer Versorgungsquote von 35 Prozent bei unter Dreijährigen deutlich überschreiten. „Diese Prognose entspricht voll und ganz unseren Beobachtungen und Erfahrungen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf. Seit der gesetzlichen Verankerung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz ab dem ersten Lebensjahr, der im Jahr 2013 greift, habe sich die Ausgangslage signifikant verändert. „Der ursprünglich geschätzte Bedarf an Plätzen für unter Dreijährige ist bei weitem nicht mehr realistisch“, machte Schneider deutlich.
Daher müsse das von Bund und Ländern zugrunde gelegte Finanzierungskonzept den neuen Erkenntnissen angepasst werden. „Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, dass sich der Bund auch bei Überschreitung des vor der Normierung des Rechtsanspruchs festgelegten Versorgungsgrades von 35 Prozent eines Jahrgangs mit einem Drittel an den Kosten beteiligen muss. Um dies durchzusetzen, benötigen wir die Unterstützung der neuen NRW-Landesregierung“, erklärte Schneider.
Beim so genannten Krippengipfel 2007, auf dem sich Bund und Länder auf einen Ausbau der Betreuungsangebote verständigten und ohne Beteiligung der kommunalen Seite einen Finanzierungsplan erstellten, stand der Rechtsanspruch nicht zur Diskussion. Mit Verabschiedung des Kinderförderungsgesetzes habe der Gesetzgeber diese Lage entscheidend zulasten der Kommunen verändert. „Mit Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr sind die damaligen Kostenschätzungen überholt und somit die Geschäftsgrundlage des Krippengipfels entfallen“, legte Schneider dar.
Zwingend erforderlich seien eine realistische Einschätzung des Bedarfs und die Zusage der hierfür erforderlichen Finanzmittel. In diesem Zusammenhang erneuerte Schneider die Forderung, die Bundesmittel für den Betrieb der Betreuungseinrichtung - wie es die Bund-Länder-Vereinbarung vorsieht - nicht im NRW-Landeshaushalt zu vereinnahmen. Vielmehr müssten diese Mittel den Städten und Gemeinden umgehend und vollständig zur Verfügung gestellt werden.
Zudem müsse sichergestellt werden, dass - sobald die Investitionshilfen des Bundes aufgebraucht seien - sich auch das Land NRW angemessen an den Investitionen beteilige. Nur dann könne ein ungeschmälertes Engagement der Kommunen beim Ausbau der Kinderbetreuung erwartet werden. Immer häufiger seien kostenintensive Neubauten und Erweiterungen erforderlich, die sich zwangsläufig auf die Betreuung der über Dreijährigen auswirkten. „Möglichkeiten der Refinanzierung bestehen aber nur für den Bereich der unter Dreijährigen, sodass die Kommunen bereits jetzt diese gewaltigen Kosten trotz schwierigster finanzieller Bedingungen allein schultern müssen“, warnte Schneider.
Az.: III