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StGB NRW-Mitteilung 40/2007 vom 14.12.2006
Pressemitteilung: Beitragsfreier Kindergarten mehr Wunsch als Realität
Das Vorhaben, Kindergartenbeiträge in Gänze abzuschaffen oder das letzte Kindergartenjahr kostenlos anzubieten, ist in der Sache richtig, geht aber an der finanziellen Realität der Städte und Gemeinden vorbei. Dies machte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf deutlich. „Auch bei populären Vorschlägen muss die Frage beantwortet werden, wie diese bezahlt werden können. Angesichts der Tatsache, dass sich fast die Hälfte der NRW-Kommunen in der Haushaltssicherung befindet, ist nicht erkennbar, wo zusätzliches Geld für den kostenfreien Kindergarten herkommen soll.“
Bundesweit werden die Mehrkosten bei wegfallenden Elternbeiträgen auf gut drei Milliarden Euro geschätzt. Für Nordrhein-Westfalen wären dies deutlich über 400 Mio. Euro für die Kommunen. Schneider räumte ein, dass es gute Argumente gebe, den Kindergarten frei zu machen von einer Mitfinanzierung der Eltern und damit den Schulen gleichzustellen: „Unzweifelhaft ist vorschulische Bildung für den späteren Lernerfolg und die erfolgreiche Eingliederung in die Berufswelt prägend. Sie erfährt derzeit durch das Vorziehen der Sprachförderung für Kinder mit ungünstiger Sprachentwicklung ab dem vierten Lebensjahr eine weitere Verstärkung.“ Nicht ausgeklammert werden dürfe aber der Umstand, dass bereits heute Eltern mit niedrigem Einkommen oder Sozialhilfeempfänger von den Beiträgen für Kindergärten befreit sind. Sollte diese Regelung auf alle Eltern ausgeweitet werden, müsse dieser Systemwechsel langfristig vorbereitet und einer sorgfältigen Abwägung aller Gesichtspunkte unterzogen werden.
Zu berücksichtigen - so Schneider - sei auch, dass immer neue Aufgaben auf die Träger von Tageseinrichtungen übertragen werden sollen. Neben der Sprachförderung komme der Ausbau der Betreuung für unter Dreijährige, die Einrichtung von Familienzentren und vieles mehr auf die Kommunen zu, ohne dass gegenwärtig eine ausreichende Finanzierung sichergestellt sei. „Immer mehr neue Aufgaben können aber nicht erfolgreich mit einem gleich bleibenden Budget erledigt werden“, betonte Schneider. Weder den Eltern noch den Kindern sei geholfen, wenn Vorschläge nicht von den Stellen gemacht würden, die nachher für die Finanzierung verantwortlich sind.
Die Aussage des Bundes, die Kommunen bekämen durch die Hartz IV-Reform 1,5 Milliarden Euro zum Ausbau der Betreuungsplätze für unter Dreijährige, treffe jedenfalls auf NRW nicht zu. Die Verteilungsmechanismen zwischen den Bundesländern führten dazu, dass gerade NRW wahrscheinlich als „Nettoverlierer“ aus der Hartz IV-Reform hervorgehe, machte Schneider deutlich.
Az.: III