Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 726/2017 vom 07.11.2017

Pressemitteilung: Bessere Bedingungen für die Städtebauförderung

Bessere inhaltliche und rechtliche Rahmenbedingungen sind aus Sicht der Städte und Gemeinden erforderlich, um den Investitionsstau bei der städtebaulichen Entwicklung und der öffentlichen Infrastruktur aufzulösen. Hierzu hat der Ausschuss für Städtebau und Bauwesen des Städte- und Gemeindebundes NRW heute in Düsseldorf ein Positionspapier mit kommunalen Forderungen zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung verabschiedet. Dazu erklärte der Ausschussvorsitzende Stefan Raetz, Bürgermeister der Stadt Rheinbach: "Der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen müssen das Prozedere der Städtebauförderung einfacher, flexibler und praxisnäher gestalten." Um auch kurzfristig Projekte umsetzen zu können, müssten zudem der personelle Aufwand bei den Kommunen sowie externe Beratung in die Förderung einbezogen werden.

Prominentester Gast der Ausschusssitzung war Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Bau, Kommunales und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Mitglieder des Bauausschusses diskutierten mit der Ministerin neben dem Thema Städtebauförderung auch die weiteren im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP behandelten baurechtlichen Themen.

Die von der neuen Landesregierung angekündigte Überarbeitung der Landesbauordnung sei aus kommunaler Sicht höchst bedeutsam, betonte Raetz. Ziel der Landesregierung ist es, Bauen schneller und kostengünstiger zu machen. Da die noch vom früheren Landtag verabschiedete Neufassung in ihren wesentlichen Teilen zum 28.12.2017 in Kraft treten sollte, berät der jetzige Landtag in einem ersten Schritt über ein Aufschieben der Landesbauordnung bis zum 01.01.2019. "Dieses so genannte Moratorium hat sowohl Kommunen als auch Bauherren verunsichert", legte Raetz dar. Allerdings biete die angekündigte Novellierung die Chance, aus kommunaler Sicht notwendige Verbesserungen erneut einzufordern.

So sollten nach Auffassung des Ausschusses die Chancen der Digitalisierung für die Genehmigungsverfahren stärker genutzt werden. Insbesondere müsse der Datenausaustausch durch einheitliche elektronische Schnittstellen und digitale Standards verbessert und beschleunigt werden. Nachteilig wäre hingegen die von der neuen Landesregierung angestrebte Beibehaltung des Freistellungsverfahrens, das in der neuen Landesbauordnung nicht mehr vorgesehen ist. "Der vermeintlichen Einsparung bei Gebühren und Zeitaufwand für die Baugenehmigung stehen nach den Erfahrungen in der Praxis nicht selten Baumängel oder gar Kosten für Rückbau gegenüber", merkte Raetz an. Daher sollte sowohl aus Gründen des Verbraucherschutzes wie auch aus Gründen der Rechtssicherheit - Ziel einer jeden Baugenehmigung - das Freistellungsverfahren wie per Gesetz vorgesehen abgeschafft werden.

Positiv beurteilte der Ausschuss die Möglichkeit in der neuen Landesbauordnung, die Schaffung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder in gemeindlichen Satzungen vor Ort zu regeln. Allerdings gebe es auch hier noch Spielraum für Verbesserungen. "Der Erlass einer Satzung sollte eine Ergänzung zu der bislang in der Landesbauordnung vorgesehenen Stellplatzpflicht darstellen und keinen Ersatz", machte Raetz geltend. Darüber hinaus müssten Regelungen getroffen werden, damit die Kommunen solche Stellplatzsatzungen flexibler gestalten können, insbesondere mit Blick auf die Förderung des Fahrradverkehrs.

Das Positionspapier "Kommunale Forderungen zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung" ist im Internet unter www.kommunen-in-nrw.de , Rubrik "Presse / Pressemitteilungen / 2017" als Anlage zur Pressemitteilung herunterzuladen.

Az.: 20.3.1

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