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StGB NRW-Mitteilung 629/2012 vom 08.11.2012
Pressemitteilung: Bestandschutz für kleine Schulstandorte
Der Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt den Beschluss des NRW-Landtags, wonach kleine wohnortnahe Grundschulen weitgehend erhalten bleiben. "Kurze Wege zur ersten Schule sind ein Gewinn für alle Kinder und deren Eltern", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf. Durch den demografischen Wandel sinken vielerorts die Schülerzahlen, und viele Grundschulen hätten bei den bisherigen Regeln der Mindestschülerzahl nicht offen gehalten werden können.
Das 8. Schulrechtsänderungsgesetz sieht vor, dass eine Grundschule - wenn sie die einzige am Ort ist - besonderen Schutz genießt. Grundschulen zwischen 46 und 92 Schüler/innen können als Teilstandorte einer regulären Grundschule geführt werden. Ausnahmsweise lassen sich auch kleine Grundschulen mit weniger als 46 Schüler/innen auf diese Weise betreiben. "Gerade heute brauchen wir flexible Regelungen, wenn wir auch im ländlichen Raum ein vollwertiges Bildungsangebot aufrecht erhalten wollen", legte Schneider dar.
Besonders positiv sei, dass an Hauptstandort und Nebenstandort unterschiedliche pädagogische Konzepte praktiziert werden dürften. Bei so genannten Nebenstandorten habe sich aufgrund der geringen Schülerzahl der jahrgangsübergreifende Unterricht bewährt. Bei Grundschulen mit höherer Schülerzahl sei dieser aber nicht immer sinnvoll. "Wir sind erleichtert, dass die Landesregierung von dem ursprünglichen Vorhaben, die Unterrichtsform am Nebenstandort auch für den Hauptstandort vorzuschreiben, abgerückt ist", sagte Schneider. Dies werde den knappen Ressourcen, aber auch den didaktischen Anforderungen eher gerecht.
Az.: IV