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StGB NRW-Mitteilung 220/2019 vom 07.05.2019
Pressemitteilung: Beteiligung an Flüchtlingskosten nicht zu kürzen
Die Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen fordern den Bund auf, seine Zusicherungen aus den Vorjahren einzuhalten und die Kommunen bei den Flüchtlings- und Integrationskosten über das Jahr 2019 hinaus wie bisher zu unterstützen. Die geplanten Kürzungen des Bundes zulasten der Kommunen gefährden die Integrationschancen tausender Flüchtlinge.
"Der Bund will die Mittel für die Flüchtlingsfinanzierung drastisch reduzieren. Als Begründung für die radikalen Kürzungen gibt er die gesunkenen Ankunftszahlen und die erwarteten Fortschritte bei der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen an. Aber nicht nur für die neu ankommenden Flüchtlinge, sondern auch für viele Menschen unterschiedlichster Herkunft mit unzureichenden Sprachkenntnissen und Qualifikationen, die bereits im Land sind, brauchen wir noch lange finanzielle Unterstützung. Die Annahmen zur Integration in Arbeit spiegeln bislang nicht die Realität wider", warnten die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände in NRW, Helmut Dedy (Städtetag), Dr. Martin Klein (Landkreistag) und Dr. Bernd Jürgen Schneider (Städte- und Gemeindebund).
Wie die aktuelle Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) belegt, sind allein die Kosten der Unterkunft für anerkannte Flüchtlinge im SGB II in Nordrhein-Westfalen 2018 fast sieben Mal höher ausgefallen als zwei Jahre zuvor: Während die Unterkunftskosten 2016 bei rund 73 Millionen Euro lagen, betrugen diese 2018 schon mehr als 500 Millionen Euro. "Dieser enorme Anstieg zeigt, dass trotz der sinkenden Zahl neu ankommender Flüchtlinge die Belastungen der Kommunen durch die Unterkunftskosten in den kommenden Jahren eher steigen als sinken werden", betonten Dedy, Klein und Schneider. Gleichzeitig wachse die Zahl der Geduldeten, die im Regelfall auch finanzielle Unterstützung benötigen. Integration sei nicht in fünf Jahren abgeschlossen, sondern sei eine Langzeitaufgabe.
"Erfreulicherweise finden immer mehr Flüchtlinge Arbeit, verdienen aber noch so wenig, dass sie auf finanzielle Unterstützung vom Staat und von den Kommunen angewiesen sind. Geringe Sprachkenntnisse sowie fehlende formale Berufsabschlüsse erschweren oft die Integration von Schutzsuchenden in eine existenzsichernde Beschäftigung. Viele von ihnen werden in Helfertätigkeiten so niedrig entlohnt, dass sie bei den Kosten der Unterkunft zusätzlich unterstützt werden müssen ", erklärten Dedy, Klein und Schneider.
Die Kommunen rechnen daher - anders als der Bund - nicht mit einer kurzfristigen finanziellen Entlastung durch erfolgreiche Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt: "Wir erwarten, dass die vom Bund wiederholten finanziellen Zusicherungen weiter eingehalten und die Kommunen nicht mit den drastisch höheren Belastungen allein gelassen werden. Wir brauchen rasch eine Folgeregelung für die Flüchtlingsfinanzierung nach 2019, mit der der Bund dauerhaft seine Verantwortung wahrnimmt", forderten Dedy, Klein und Schneider.
Darüber hinaus stiegen die Flüchtlingszahlen weiter an. Zwar sei der Anstieg nicht mehr so stark wie bisher, dennoch kämen jeden Monat 10.000 bis 15.000 Flüchtlinge hinzu. Überdies müssten die Kommunen auch die Kosten für abgelehnte, aber geduldete Flüchtlinge stemmen. Viele blieben trotz abgelehnten Asylantrags noch lange im Land und müssten weiter versorgt werden. Dass der Bund nunmehr eine Bereitschaft erkennen lässt, weiterhin die Unterkunftskosten zu übernehmen, begrüßen die kommunalen Spitzenverbände. "Eine auch künftig zielgenau wirkende Entlastung der Kommunen bei den Unterkunftskosten wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung. Diese Mittel allein werden aber bei weitem nicht reichen. Für die zahlreichen Integrationsmaßnahmen, die Städte, Kreise und Gemeinden vor Ort in den vergangenen Jahren aufgebaut haben, sind weiterhin erhebliche Summen auf der bisherigen Basis notwendig. Flüchtlingspolitik, Integration und Migration sind gesamtstaatliche Aufgaben, für die der Bund die entscheidenden Rahmenbedingungen setzt und sich daher auch in Zukunft maßgeblich an den Kosten der Länder und Kommunen beteiligen muss", betonten die Hauptgeschäftsführer.
Az.: 16.1.1-012