Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 246/2012 vom 20.04.2012
Pressemitteilung: Beteiligung der NRW-Kommunen an Einheitslasten
Am 17. April 2012 verhandelt der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen in Münster über die Kommunalverfassungsbeschwerde von 91 Städten und Gemeinden gegen das so genannte Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW. Weitere 142 Kommunen tragen diese Verfassungsbeschwerde ideell und finanziell mit und alle drei kommunalen Spitzenverbände unterstützen das Verfahren.
Das angegriffene Einheitslastenabrechnungsgesetz regelt seit 2010 die Beteiligung der NRW-Kommunen an den Kosten des Landes aus der Deutschen Einheit. Die Kommunen wehren sich gegen die mit dem Gesetz eingeführte neue Abrechnungsmethode ab dem Jahr 2007. Diese führt dazu, dass den NRW-Kommunen bis zum Ende des Solidarpakts ein Betrag von rund 2 Milliarden Euro zugunsten des Landeshaushalts entzogen wird. "Für diesen Systemwechsel nach Kassenlage gibt es keinerlei Rechtsgrundlage", so die Hauptgeschäftsführer des Städtetages NRW, Dr. Stephan Articus, des Landkreistages NRW, Dr. Martin Klein, und des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider: "Wir halten es für unvertretbar, dass die Kommunen zusätzlich zu den ohnehin bestehenden direkten und indirekten Lasten der Deutschen Einheit auch für vermeintliche Einnahmeausfälle des Landes im Länderfinanzausgleich zur Kasse gebeten werden sollen."
"Es passt nicht zusammen, wenn das Land einerseits einen Stärkungspakt Stadtfinanzen für die Kommunen mit einer zehnjährigen Laufzeit über 3,5 Milliarden Euro auflegt und andererseits über eine mehr als fragwürdige Zwangsbeteiligung der Kommunen an fiktiven Einheitslasten des Landes bei den Kommunen innerhalb eines gleichen Zeitraums wieder rund 2 Milliarden Euro einsammelt. Damit werden die Bemühungen zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte konterkariert", so die Hauptgeschäftsführer weiter.
"Nicht nur die Beschwerde führenden Städte und Gemeinden, sondern alle Kommunen in NRW setzen ihre Hoffnung darauf, dass der Verfassungsgerichtshof dieser künstlichen Erzeugung weiterer Einheitslasten durch das Land einen Riegel vorschiebt".
Die kommunalen Spitzenverbände stellen klar, dass es bei der in Münster verhandelten Kommunalverfassungsbeschwerde nicht um Verteilungsfragen zwischen West und Ost geht, sondern um eine gerechte und korrekte Aufteilung der Finanzierung der Einheitslasten zwischen Land und Kommunen in NRW.
Az.: IV