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StGB NRW-Mitteilung 288/2010 vom 10.06.2010
Pressemitteilung: Betreuung unter Dreijähriger braucht neuen Finanzpakt
Ohne weitere Unterstützung durch Bund und Land werden die NRW-Kommunen nicht in der Lage sein, den Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung ab 2013 für Kinder ab dem ersten Lebensjahr zu erfüllen. Dies zeichnet sich vor dem Hintergrund der massiven Finanzkrise immer deutlicher ab. „Insbesondere die gesetzliche Verankerung des Rechtsanspruchs hat die Ausgangslage signifikant verändert, sodass der 2007 von Bund und Ländern geschätzte Bedarf an Betreuungsplätzen für maximal 35 Prozent eines Jahrgangs deutlich überschritten wird“, erklärte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, der Soester Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer, heute in Hemer vor dem Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes.
Daher sei es zwingend nötig, das Finanzierungskonzept den aktuellen Erkenntnissen anzupassen. „Wir erwarten, dass sich der Bund auch bei Überschreitung des bislang festgelegten Versorgungsgrades mit einem Drittel an den Kosten beteiligt. Hierfür benötigen wir die Unterstützung des Landes“, machte Ruthemeyer deutlich. Zum Zeitpunkt des so genannten Krippengipfels 2007 habe die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Betreuung ab dem ersten Lebensjahr nicht zur Debatte gestanden. Durch das Kinderförderungsgesetz habe der Gesetzgeber diese Sachlage entscheidend zulasten der Kommunen verändert, da der Rechtsanspruch auf Betreuung bei einer Versorgungsquote von 35 Prozent nicht einzulösen sei. Damit seien auch die damaligen Kostenschätzungen überholt - und somit die „Geschäftsgrundlage des Krippengipfels“ entfallen.
In diesem Zusammenhang erneuerte der Präsident des Verbandes die Forderung, dass die Bundesmittel für den Betrieb der Betreuungseinrichtung - wie es die Bund-Länder-Vereinbarung vorsieht - nicht im NRW-Landeshaushalt vereinnahmt werden dürften. Vielmehr müssten sie den Städten und Gemeinden umgehend und vollständig zur Verfügung gestellt werden.
Sobald aber die Investitionshilfen des Bundes aufgebraucht sind, könne ein weiter ungeschmälertes Engagement der Kommunen für den Ausbau der Kinderbetreuung nur erwartet werden, wenn sich das Land NRW auch an den Investitionen angemessen beteilige. Immer häufiger seien kostenintensive Neubauten und Erweiterungen erforderlich, die sich zwangsläufig auf die Betreuung der über Dreijährigen auswirkten. „Möglichkeiten der Refinanzierung bestehen aber nur für den Bereich der unter Dreijährigen, sodass die Kommunen bereits jetzt diese gewaltigen Kosten allein schultern müssen“, betonte Ruthemeyer.
Az.: III