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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 154/2004 vom 28.01.2004
Pressemitteilung: Beutelschneiderei mit dem Wassercent
Als unsozial und ökologisch verfehlt wertet der Städte- und Gemeindebund NRW das Wasserentnahmeentgeltgesetz, das der Landtag verabschiedet hat und das zum 1. Februar 2004 in Kraft treten soll. Die verkappte Wassersteuer soll dem Land rund 140 Millionen Euro Mehreinnahmen bringen. Hier geht es nicht um den sparsamen Umgang mit Wasser, sondern um die Sanierung des maroden Landeshaushaltes. Das Land reduziert das kostbare Gut Wasser auf eine verlässlich sprudelnde Einnahmequelle, erklärte der Hauptgeschäftsführer des StGB NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.
Irreführend sei die Berechnung der von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gewerbetreibenden zu tragenden Mehrkosten. Das Land geht beim Wasserentnahme-Entgelt von 4,5 Cent pro Kubikmeter aus. Unterschlagen wird die darauf zu erhebende Mehrwertsteuer von sieben Prozent sowie die Erhöhung der Konzessionsabgabe, merkte Schneider an. Damit beliefen sich die Mehrkosten auf gut sieben Cent pro Kubikmeter. Weiter versuche das Land zu vertuschen, dass sich das Wasserentnahme-Entgelt nicht am Wasserverbrauch bemisst, sondern an der Gesamtmenge des entnommenen Wassers. Es müsse - so Schneider - also alles Wasser eingerechnet werden, welches die Versorgungs-Unternehmen aus dem Boden oder den Flüssen entnehmen. Damit würden auch Wasserverluste bei Aufbereitung und Transport im Leitungsnetz sowie Wasser, das zur Spülung von Abwasserkanälen gebraucht wird, der Steuer unterworfen. Dies ist ein weiterer, derzeit noch nicht abzuschätzender Kostenfaktor, rügte Schneider.
Das Vorgehen der Landesregierung in dieser Angelegenheit sei kontraproduktiv, weil damit die Bemühungen der Städte und Gemeinden, Bürgerinnen und Bürgern stabile Wassergebühren anzubieten, zunichte gemacht würden. Da nutzt es auch nichts, dass das Land den Wassercent unter dem Etikett ´Umweltschutz´ verkauft. Das Wasserentnahmeentgeltgesetz sieht nämlich keine ökologische Zweckbindung vor, merkte Schneider an. Da der Wasserverbrauch seit zehn Jahren stetig zurückgehe, sei ein Anreiz zum sparsamen Umgang mit Wasser nicht nötig. Durch die vom Land beschlossene Preis treibende Maßnahme werde der nachhaltige Umgang mit dem Lebensmittel Nummer eins nicht gefördert. Das Ziel besteht wohl einzig und allein darin, durch neue Abgaben Haushaltslöcher zu stopfen, machte Schneider die Position des StGB NRW deutlich.
Az.: IV