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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 579/2012 vom 05.10.2012
Pressemitteilung: Bewährte ÖPNV-Tarifstruktur erhalten
Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen sprechen sich gegen eine mögliche Tarifmonopolisierung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aus. Aufgrund des seit Mai 2012 geltenden Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW) kann das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW durch Rechtsverordnung einen oder mehrere Tarifverträge im ÖPNV für repräsentativ erklären. Öffentliche Aufträge an private Omnibusunternehmen dürften dann nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten nach einem repräsentativen Tarifvertrag bezahlen.
Obwohl in ganz Nordrhein-Westfalen zwei Tarifverträge, nämlich der TVN mit der Gewerkschaft Verdi und der Tarifvertrag des nordrhein-westfälischen Omnibusunternehmerverbandes (NWO-Tarifvertrag) weit verbreitet sind, mehren sich die Anzeichen, dass das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS) lediglich noch den Tarifvertrag TVN mit der Gewerkschaft Verdi für repräsentativ erklären möchte. "Damit würde ein Tarifmonopol im Omnibusgewerbe begründet und die bewährte Struktur bestehender Tarifverträge beendet", so Dr. Stephan Articus, Geschäftsführer des Städtetages NRW, Dr. Martin Klein, Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW und Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW. "Die Folge wäre eine Verteuerung ausgeschriebener Busverkehrsangebote um bis zu 15 Prozent", warnen die Geschäftsführer.
Die kommunalen Spitzenverbände fordern deshalb den Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW, Guntram Schneider, dazu auf, die unterschiedlichen Strukturen im ÖPNV zu respektieren und nicht nur einen Tarifvertrag anzuerkennen. "Es geht nicht darum, Billigstlöhne zu zahlen, sondern darum, mehrere rechtsgültige Tarifverträge gleichberechtigt nebeneinander anzuerkennen und nicht den Tarifvertrag mit dem höchsten Lohnniveau per Rechtsverordnung zum allgemeingültigen Tarifvertrag zu machen. Dieser Dualismus hat sich in der Praxis bewährt. Außerdem liegt auch die Bezahlung nach dem Tarifvertrag des privaten Omnibusunternehmerverbandes sehr deutlich über Niedriglohnniveau", so Articus, Klein und Schneider.
Sollte Minister Guntram Schneider lediglich den Tarifvertrag TVN mit Verdi für repräsentativ erklären, wären landesweit Verteuerungen in einer Größenordnung von bis zu über 40 Millionen Euro für den ÖPNV pro Jahr zu befürchten. Zudem befürchten Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW eine große Klagewelle von privaten Omnibusunternehmen, die durch eine solche Tarifvorgabe vom Markt verdrängt werden könnten.
Az.: III