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StGB NRW-Mitteilung 1/2017 vom 22.12.2016
Pressemitteilung: Bildung und Integration brauchen mehr Unterstützung
Das kommende Jahr 2017 steht für die NRW-Kommunen im Zeichen der Integration und der Bildung. Nun komme es darauf an, der wachsenden Anzahl anerkannter Asylsuchender den Weg in die Gesellschaft zu ebnen, machte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf deutlich. Gleichzeitig dürfe die Leistungskraft der Städte und Gemeinden nicht überstrapaziert werden: "Investitionen in Wohnungen, Kitas und Schulen müssen von Bund, Land und Kommunen solidarisch finanziert werden".
Um den enormen Bedarf zu decken, müsse die Integrationspauschale von 434 Mio. Euro jährlich, die der Bund dem Land NRW gewährt, möglichst vollständig an die Kommunen weitergegeben werden. Gleichzeitig müsse das Land mehr eigene Mittel bereitstellen. "Die Finanzierung der Integrationsaufgaben sollte dabei nicht über viele kleine Förderprogramme, sondern im Wege einer Landespauschale geschehen", machte Schneider deutlich. Ansonsten wäre der Verwaltungsaufwand zu hoch, und es käme zu wenig Geld dort an, wo es tatsächlich gebraucht werde.
Eine zunehmende Belastung stelle der Aufwand für rechtskräftig abgelehnte Asylsuchende dar, die aus unterschiedlichen Gründen NRW und Deutschland nicht verlassen. Bleiben sie länger als drei Monate nach dem Ablehnungsbescheid, müssen derzeit Städte und Gemeinden für ihre Unterbringung zahlen. "Die Kommunen können nicht dafür haftbar gemacht werden, dass bei vielen Personen Rückführungshemmnisse bestehen", merkte Schneider an. Daher müsse das Land die Kosten für sämtliche abgelehnte Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge bis zu deren endgültiger Ausreise übernehmen.
Um die Geflüchteten menschenwürdig unterzubringen, müssten in den kommenden Jahren bis zu 120.000 Wohnungen gebaut werden. Allerdings - so Schneider - bereite es Städten und Gemeinden wegen planungsrechtlicher und regionalplanerischer Restriktionen große Schwierigkeiten, geeignete Flächen bereitzustellen. Hier ruhe die Hoffnung auf einer Reform des Baugesetzbuchs auf Bundesebene. "Wir brauchen mehr Möglichkeiten, Bauland zu mobilisieren", erklärte Schneider. Dies könnte beispielsweise ein allgemeines Vorkaufsrecht der Kommune für Grundstücke auf dem Gemeindegebiet sein.
Reformbedarf bestehe auch bei der Weiternutzung von Flüchtlingsunterkünften, sobald deren Bewohner/innen eine Aufenthaltsberechtigung erhalten haben und dann zumeist Leistungen nach SGB II beziehen. "Eine befristete Weiternutzung solcher Unterkünfte muss daher möglich sein", betonte Schneider. In gleicher Weise erforderlich sei die Erlaubnis, mobile Unterkünfte oder umgewandelte Gebäude im Außenbereich länger als - wie bisher zulässig - drei Jahre lang zu nutzen.
Durch den Zustrom der Geflüchteten, aber auch durch die steigende Kinderzahl steht das System der Kinderbetreuung vor enormen Herausforderungen. So müssen weiterhin Kindertagesstätten gebaut werden, um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden. Des Weiteren - so Schneider - forderten Eltern eine immer höhere Qualität der Betreuung. "All dies steigert den Mittelbedarf, der mit der bestehenden Finanzierungsregelung nicht gedeckt werden kann", betonte Schneider. Insgesamt sei das System der Kinderbetreuung in NRW derzeit mit einer Mrd. Euro unterfinanziert.
Bei der überfälligen Weiterentwicklung des NRW-Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) komme es zudem darauf an, für alle Betreiber von Kindertagesstätten einen einheitlichen Trägeranteil festzusetzen. Dieser müsse so moderat sein, dass auch Träger wie Kirchen und Wohlfahrtsorganisationen langfristig eigene Kindergärten betreiben könnten.
Kontraproduktiv wäre hingegen die gänzliche Abschaffung der Elternbeiträge. Stattdessen sollten diese beibehalten und deren Höhe wieder landeseinheitlich festgelegt werden. "Die Eltern sind nach wie vor bereit, für eine hochwertige Betreuung einen angemessenen Beitrag zu bezahlen", legte Schneider dar. "Und nur so kommen wir dem Ziel, einheitliche Lebensverhältnisse in Nordrhein-Westfalen zu schaffen, wieder etwas näher".
Auch als Schulträger stehen die Kommunen vor großen Herausforderungen. Aufgrund von Zuwanderung und Bevölkerungswachstum müssen die Schulen erweitert und besser ausgestattet werden. Darüber hinaus gilt es, die neuen Möglichkeiten der digitalen Bildung zu nutzen. Voraussetzung für tragfähige Medienkonzepte sei allerdings, alle Schulen durch leistungsfähige Datenleitungen an das Internet anzuschließen. "Glasfaserkabel sind die Technik der Zukunft, eine Zweiklassengesellschaft zwischen Ballungsräumen und ländlichen Gegenden darf es beim Breitbandausbau nicht geben", betonte Schneider.
Bei der praktischen Umsetzung der digitalen Bildung müssten auch die Verlage mitspielen: "Wir brauchen faire und unkomplizierte Lizensierungsmodelle für digitale Lernmittel." Ebenso sei das Land gehalten, seinen Teil zur digitalen Bildung beizutragen - etwa durch die Bereitstellung von Medienberatern und -beraterinnen vor Ort. Diese hätten die Aufgabe, die Schulen bei der Erstellung von Medienkonzepten zu unterstützen.
Az.: H