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StGB NRW-Mitteilung 67/2006 vom 07.12.2005
Pressemitteilung: Bürokratisches Monstrum am Ende
Die Zusage von NRW-Wirtschaftsministerin Christa Thoben, das Tariftreuegesetz aufzuheben, stößt auf ungeteilte Zustimmung bei den Kommunen in NRW. Hier wird - endlich - ein bürokratisches Monstrum zu Fall gebracht und der wirtschaftspolitischen Vernunft zum Durchbruch verholfen, kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, diese Entwicklung. Seit Jahr und Tag hat sich der kommunale Spitzenverband für die Abschaffung dieses Gesetzes stark gemacht, da trotz erheblichem Verwaltungsaufwand die erhoffte Wirkung ausgeblieben ist.
Mit dem Tariftreuegesetz soll sichergestellt werden, dass Firmen, wenn sie für Kommunen tätig werden, die am Einsatzort geltenden Tarifverträge einhalten. Damit soll Lohndumping durch Beschäftigung von Subunternehmen oder Arbeitern aus Niedriglohnländern verhindert werden. Für die Städte und Gemeinden bedeutete dies, dass sie von den Unternehmen eine Erklärung zur Einhaltung der Tarifverträge verlangen und diese auch kontrollieren müssten. Damit war und ist die Verwaltung der Kommunen angesichts des europäischen Binnenmarktes eindeutig überfordert, machte Schneider deutlich. Ein Gesetz, dessen Regelungen schlechterdings nicht zu kontrollieren seien, sei aber überflüssig.
Ohnehin hatte der Bundesgerichtshof bereits erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Tariftreuegesetzes geäußert. Auch die Europäische Kommission hatte festgestellt, dass dieses Gesetz im Grundsatz europäischem Recht widerspricht.
Nach wie vor - so Schneider - unterstützten die Städte und Gemeinden in NRW die Ziele des Tariftreuegesetzes, nämlich Garantie tarifgebundener Entlohnung für die Beschäftigten von Firmen, die öffentliche Aufträge abwickelten. Nur sei dieses Ziel besser über das bundesweit geltende Mindestlohngesetz zu erreichen, stellte Schneider klar.
Az.: II