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StGB NRW-Mitteilung 776/2013 vom 20.11.2013
Pressemitteilung: Bund muss konkret werden mit der Hilfe für Kommunen
Um ein Auseinanderfallen der kommunalen Welt in reiche, attraktive Gemeinden und finanziell schwache, unattraktive Kommunen zu verhindern, müssen Bund und Land die Städte und Gemeinden stärker unterstützen. Dies erklärte StGB NRW-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernd Jürgen Schneider heute in Brüggen auf einer Veranstaltung des Verbandes für die Mitgliedskommunen im Regierungsbezirk Düsseldorf: "Wir können nicht zulassen, dass immer mehr Kommunen immer tiefer im Schuldensumpf versinken."
Es sei nun an den Parteien in Berlin, im Rahmen ihrer Koalitionsverhandlungen entsprechende Festlegungen zu treffen. So sollte der Bund die Eingliederungshilfe für Behinderte mit rund 15 Mrd. Euro pro Jahr - Kosten in NRW rund vier 4 Mrd. Euro - zumindest teilweise übernehmen. Bei einem Anteil von einem Drittel, also fünf Mrd. Euro, käme für NRW eine Entlastung von rund einer Mrd. Euro jährlich heraus. Ein Weg wäre die Einführung eines Bundesteilhabegeldes, also die Überführung der Behindertenhilfe in den Bundeshaushalt. Dafür brauche es wegen der rechtlichen Komplexität einer solchen Maßnahme eine Übergangsregelung.
Des Weiteren - so Schneider - sei ein staatliches Investitionsprogramm erforderlich. Nur so lasse sich der kommunale Investitionsstau, den die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auf 128 Mrd. Euro schätzt, auflösen. Außerdem müsse das Kooperationsverbot zwischen Bund und Kommunen so verändert werden, dass sich der Bund zumindest im Bildungsbereich finanziell engagieren könne - etwa beim notwendigen Ausbau der Ganztagsschulen. "Nach dem Ausbau von U3 wird hier der Bedarf in den kommenden Jahren auch ohne Rechtsanspruch massiv ansteigen", prognostizierte Schneider.
Nicht zuletzt müsse für die Verlegung von Breitbandkabel mehr Geld zur Verfügung gestellt werden. Ohne schnelles Internet bestehe gerade für den ländlichen Raum die Gefahr, von der wirtschaftlichen Entwicklung abgehängt zu werden.
Neben dem Bund müsse auch das Land seine Anstrengungen zur Konsolidierung der Kommunalfinanzen fortsetzen, machte Schneider deutlich. Erfreulich sei, dass die Verbundmasse im kommenden Jahr um acht Prozent auf 9.4 Mrd. Euro Euro ansteigen werde. Die Schlüsselzuweisungen an die NRW-Kommunen lägen damit auf einem absoluten Rekordstand.
Dies - so Schneider - ändere aber nichts an der strukturellen Unterfinanzierung der kommunalen Familie in NRW. "Die Haushaltssituation der Städte und Gemeinden im Land kann nur nachhaltig stabilisiert werden, wenn der Verbundsatz mittelfristig wieder auf das bis 1985 bestehende Niveau von 28,5 Prozent angehoben wird", erklärte Schneider.
Die Bereitschaft des Landes, die zweite Stufe des Stärkungspaktes Stadtfinanzen nun doch hälftig mitzufinanzieren, sei ein Schritt in die richtige Richtung, reiche aber nicht aus. Daher seien Verfassungsklagen einzelner Kommunen, welche die Abundanzumlage zu zahlen hätten, nicht auszuschließen. "Hier geht es um Strukturen, nicht um Summen", legte Schneider dar. Insgesamt sei der vom Land zusätzlich in Aussicht gestellte Betrag von rund 500 Mio. Euro über sieben Jahre eine anerkennenswerte Leistung.
Zur anstehenden Neufassung des Landesentwicklungsplans (LEP) merkte Schneider an, mit dem LEP-Entwurf werde das Ziel einer Deregulierung und Entbürokratisierung verfehlt. Vielmehr werde die Planungshoheit der Kommunen unangemessen eingeschränkt. Es müsse weiterhin möglich sein, nach den individuellen Bedürfnissen jeder Stadt oder Gemeinde Siedlungsflächen für die künftige Entwicklung festzulegen. " Denn ohne zusätzliche Flächen kann es in vielen Gemeinden kein Wirtschafts- und Steuerwachstum geben", warnte Schneider.
Az.: HGF