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StGB NRW-Mitteilung 508/2012 vom 06.09.2012
Pressemitteilung: Bund und Land müssen handeln beim U3-Ausbau
Die NRW-Kommunen haben in den zurückliegenden Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um zum 01.08.2013 möglichst viele Betreuungsplätze für Ein- bis Dreijährige zur Verfügung zu stellen. Dies machte Dr. Eckhard Ruthemeyer, Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, heute anlässlich der Mitgliederversammlung des Verbandes in Düsseldorf deutlich. "Trotz erheblicher Bemühungen steht allerdings zu befürchten, dass nicht alle Kommunen die angepeilte Versorgungsquote von 32 Prozent für den Ausbau der U3-Betreuung zum 01.08.2013 erreichen", warnte Ruthemeyer. Vielerorts werde zudem der Bedarf weit über diesem Ausbauziel liegen.
Vor diesem Hintergrund habe das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW den Aktionsplan zum U3-Ausbau beschlossen, in dem Forderungen gegenüber Bund und Land NRW enthalten sind. "Man muss sich darüber im Klaren sein, dass es sich bei dem U3-Ausbau um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, die nur von allen Akteuren gemeinsam geschultert werden kann", erläuterte Ruthemeyer. Daher müsse der weitere Ausbau auch mit zusätzlichen Mitteln des Bundes unterstützt werden. Erforderlich sei ein neuer Krippengipfel auf Bundesebene, der kurzfristig einberufen werden müsse und an dem neben den Ländern auch die kommunale Seite zu beteiligen sei.
Um Klagen gegenüber den örtlichen Jugendämtern zu vermeiden, müssten Bund und Land kurzfristig die rechtlichen Rahmenbedingungen für den U3-Ausbau verändern. "Übergangsweise brauchen wir eine Stichtagsregelung, wie wir sie auch 1996 bei der Einführung des Rechtsanspruchs auf Betreuung für Dreijährige hatten", erklärte Ruthemeyer. In dem vom Präsidium beschlossenen Aktionsplan des Städte- und Gemeindebundes NRW zum U3-Ausbau sei die zentrale Forderung enthalten, in das Kinder- und Jugendhilfegesetz des Bundes eine Vorschrift einzufügen, wonach der Rechtsanspruch nach Landesrecht für eine gewisse Zeit beschränkt werden könne auf Kinder ab dem zweiten Lebensjahr.
Neben der Stichtagsregelung sei es von zentraler Bedeutung, dass Standards überprüft und flexibilisiert würden. In seinem Aktionsplan habe der Städte- und Gemeindebund NRW die Notwendigkeit betont, durch angemessene Gruppengrößen eine qualitativ hochwertige Arbeit in den Kindertageseinrichtungen zu gewährleisten. Um Engpässe in der Versorgung mit U3-Plätzen zu vermeiden, sei es aber vorübergehend erforderlich, die Gruppengrößen im Einzelfall entsprechend dem örtlichen Bedarf anzupassen. "Hierfür muss das Land kurzfristig die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern", so Ruthemeyer.
Zudem mache die Personalnot den Kommunen zu schaffen. Aktuell gebe es bereits in zahlreichen Tageseinrichtungen einen Fachkräftemangel. "Wir brauchen endlich eine breit angelegte Personalkampagne mit dem Ziel, zusätzliches qualifiziertes Personal für die Tageseinrichtungen und für die Tagespflege zu gewinnen", machte der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes deutlich.
Positiv sei hervorzuheben, dass sich nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs NRW im Oktober 2010 Land und kommunale Spitzenverbände auf einen Belastungsausgleich geeinigt hätten. Damit flössen bis 2018 rund 1,4 Mrd. Euro an die Städte und Gemeinden aus Nordrhein-Westfalen. Wenn der Bedarf höher sei, werde Geld nachgeschossen. "Angesichts des rasanten U3-Ausbaus können die Städte und Gemeinden allerdings nicht bis Ende dieses Jahres mit dem Geld in Vorleistung treten. Hier bedarf es einer Einmalzahlung für das abgelaufene Kindergartenjahr", forderte Ruthemeyer. Zudem müsse das Gesetz für den Belastungsausgleich in der Beratung im NRW-Landtag vorgezogen werden, damit die Jugendämter die Mittel zeitnah und zielgerichtet für den U3-Ausbau einplanen können.
Az.: III