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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 612/2016 vom 09.09.2016
Pressemitteilung: Bundesgeld muss 1:1 an die Kommunen fließen
Zuschüsse des Bundes zur Integration anerkannter Asylsuchender müssen in voller Höhe an die NRW-Kommunen weitergereicht werden. Dies hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf anlässlich einer Bürgermeistertagung zum Thema Integration gefordert: "Es geht nicht an, dass das Land mehrere hundert Millionen Euro einfach so in seinem Haushalt versickern lässt."
Um den Aufwand der Integration von Flüchtlingen und die daraus entstehenden Kosten besser zu verteilen, hat der Bund den Ländern für die Jahre 2016 bis 2018 eine Integrationspauschale von jeweils zwei Mrd. Euro zugestanden. Nordrhein-Westfalen erhält daraus einen Anteil von jährlich 434 Mio. Euro. Transferiert wird das Geld durch eine Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer zulasten des Bundes.
"Die beschwerliche Arbeit der Integration wird vor allem in den Städten und Gemeinden geleistet", betonte Schneider. Daher sei es nötig und angemessen, dass diese dabei eine bestmögliche Förderung durch Land und Bund erhielten. "Das Land muss die Kommunen in die Lage versetzen, geeignete Rahmenbedingungen für erfolgreiche Integration vor Ort zu schaffen", so Schneider.
Schätzungen wissenschaftlicher Institute zu den Kosten der Integration legten einen jährlichen Finanzbedarf von mehr als zehn Mrd. Euro zugrunde. Somit sei selbst nach der Einigung auf die Integrationspauschale davon auszugehen, dass ein erheblicher Anteil der bei den Kommunen anfallenden Kosten nicht gedeckt werde.
Bei den Kommunen sei jeder Euro für Integration am wirksamsten eingesetzt. Von einer erfolgreichen kommunalen Integrationsarbeit profitierten schließlich auch die Länder und der Bund über Mehreinnahmen bei der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie über Einsparungen bei den Kosten der Unterkunft.
Az.: 41.9.3