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StGB NRW-Mitteilung 342/2016 vom 23.05.2016
Pressemitteilung: Bundesteilhabegesetz verfehlt Zielsetzung
Der Entwurf des Bundesteilhabegesetzes, wie jüngst von der Bundesregierung veröffentlicht, wird den Erwartungen nicht einmal im Ansatz gerecht. Denn ein grundlegendes Ziel der Reform, die Kostensteigerung bei den Leistungen für behinderte Menschen zu begrenzen, wird mit dem vorliegenden Entwurf konterkariert. Dies machte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf deutlich. Dabei hätten Länder und Kommunen die Reform gerade deshalb angestoßen, um die enorme Kostensteigerung in der Eingliederungshilfe zurückzuführen. "Hierzu enthält der Referentenentwurf keine substanziellen Aussagen", monierte Schneider.
Städte und Gemeinden in NRW unterstützten grundsätzlich das Anliegen, die gleichberechtigte, selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention auszubauen. Doch die Neudefinition des Behindertenbegriffs, die zu einer Ausweitung des Kreises der Hilfeberechtigten führen dürfte, sowie die Neuerungen bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung würden zu einem weiteren Kostenaufwuchs führen. "Dies steht im Gegensatz zu der Aussage im Koalitionsvertrag, die Kostenträger zu entlasten", betonte Schneider.
Besonders kritisch sei, dass der Bund kein Bundesteilhabegeld einführen wolle. "Gerade dadurch würden die Kommunen im größeren Umfang entlastet, und der Bund würde sich nachhaltig an den stetig wachsenden Kosten beteiligen", machte Schneider deutlich. Ein solches Entgelt wäre zudem mit deutlichen finanziellen Verbesserungen für die Leistungsberechtigten verbunden. "Es ist inakzeptabel, wenn sich der Bund hier aus der Verantwortung stiehlt", so Schneider.
Bedenklich sei zudem, dass die zugesagten fünf Mrd. Euro nicht gleichzeitig mit der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes den Kommunen zur Verfügung gestellt werden sollen, sondern in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren. "Sinnvoller wäre es, die in Aussicht gestellten Mittel in das aktuelle Gesetzgebungsverfahren einzubeziehen", machte Schneider deutlich. Vor dem Hintergrund, dass die Kostenträger jährlich 15 Mrd. Euro - mit steigender Tendenz - für die Eingliederungshilfe aufwenden, sei ein Spielraum für zusätzliche Ausgaben bei den Kommunen definitiv nicht gegeben, so Schneider.
Az.: 37.0.20