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StGB NRW-Mitteilung 333/2009 vom 23.06.2009
Pressemitteilung: Datenschutz auch beim Virtuellen Stadtrundgang
Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen begrüßen die Einigung zwischen Datenschützern und dem Internet-Unternehmen Google über deren Dienst Google Street View. Dabei werden ganze Straßenzüge mit Häusern, Fahrzeugen und Personen im Internet zur Ansicht und zum virtuellen Durchwandern dargestellt. „Hier ist ein tragfähiger Kompromiss zwischen dem Informationsbedürfnis der Menschen einerseits und dem Recht auf Schutz persönlicher Daten andererseits gefunden worden“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.
Das Unternehmen Google sichert zu, die Rohdaten - also unbearbeitete Originalaufnahmen - innerhalb einer bestimmten Frist zu löschen. Zudem werden Gesichter und Autokennzeichen auf den Bildern auf Antrag der Betroffenen unkenntlich gemacht. Es soll eine Webseite eingerichtet werden, über die solche Personen der Veröffentlichung widersprechen und ins Netz gestellte Bilder entfernen lassen können. Die Veröffentlichung von Aufnahmen ihres Hauses werden die Eigentümer künftig bereits im Vorfeld verhindern können. Ein entsprechendes Programm wird derzeit erarbeitet.
„Damit wird die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger im Internet besser geschützt“, machte Schneider deutlich. Für die Städte und Gemeinden habe sich ein Streitfall erledigt, der in den vergangenen Monaten für wachsende Unruhe gesorgt hatte. Denn Bürger und Bürgerinnen hätten sich bei ihrer Kommunalverwaltung über die Video-Aufnahmen durch Google Street View beschwert und ein Einschreiten gefordert. Doch über begrenzte straßen- und straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen hinaus hätten die Kommunen keine Möglichkeit, solche Video-Aufnahmen zu unterbinden.
„Vor diesem Hintergrund ist die Selbstverpflichtung des Unternehmens besonders positiv“, so Schneider. Es bleibe zu hoffen, dass Google seine Ankündigung, beanstandete Daten zu löschen, verlässlich einlöse. Die Kommunen unterstützten aktiv Bürgerinnen und Bürger, ihre Rechte in punkto Datenschutz wahrzunehmen.
Az.: I