Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 529/2015 vom 08.09.2015
Pressemitteilung: Dauerhafte Finanzierung statt Einmalzahlung
Das vom Bund zusätzlich in Aussicht gestellte Geld für Flüchtlingsbetreuung in Höhe von drei Milliarden Euro bundesweit für Länder und Kommunen reicht nicht aus. Darauf hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf hingewiesen: "Der NRW-Anteil von rund 600 Millionen Euro deckt vielleicht gerade den Bedarf, wie er durch den Flüchtlingszustrom der vergangenen Wochen entstanden ist, aber keinesfalls den Bedarf der kommenden Wochen und Monate". Sollte der Zustrom weiterhin mit derselben Steigerungsrate zunehmen wie bisher, sei mindestens die doppelte Summe nötig.
"Außerdem benötigen die Kommunen keine Einmalzahlung, sondern eine dauerhafte Finanzierung", machte Schneider deutlich. Diese müsse sich dynamisch an den steigenden Flüchtlingszahlen orientieren. Das drängendste Problem im Augenblick sei aber ein ganz praktisches: "Unseren Städten und Gemeinden, die ständig neue Notunterkünfte einrichten müssen, gehen die Betten aus", so Schneider.
Klar sei, dass die NRW-Kommunen nicht auf Dauer das System der Flüchtlingsaufnahme in Deutschland durch eigene Zusatzleistungen vor dem Kollaps bewahren könnten. Außerdem seien mit Blick auf den herannahenden Winter dringend mehr Unterkünfte in festen Gebäuden erforderlich.
Um die Städte und Gemeinden von dem aktuellen Unterbringungsdruck zu entlasten, sei ein Umsteuern beim Umgang mit Asylsuchenden aus den Staaten des Westbalkan nötig. Menschen aus dieser Region, die nur eine verschwindend geringe Chance auf Anerkennung ihres Asylantrags hätten, müssten noch vor Abschluss ihres Verfahrens umgehend in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden. "Dies hat direkt aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes zu geschehen", betonte Schneider. Es sei zumutbar, dass sie von dort aus das Asylverfahren weiter betreiben. Zu einem solchen Vorgehen müsse sich das Land bereit erklären, wenn es den Kommunen wirklich helfen wolle.
Az.: I