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StGB NRW-Mitteilung 376/2004 vom 29.04.2004

Pressemitteilung: Demografischer Wandel kein Schreckgespenst

Städte und Gemeinden in NRW stehen dem demografischen Wandel nicht unwissend oder gleichgültig gegenüber, sondern bereiten sich aktiv auf Veränderungen in der Bevölkerungs-Struktur vor. Dies ist das Ergebnis einer Arbeitsgruppe des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, welche der Kommunale Spitzenverband mit externen Fachleuten, unter anderem von der Bertelsmann Stiftung, vor einem Jahr ins Leben gerufen hat. „Noch weiß so manche Stadt oder Gemeinde nicht exakt, was auf sie zukommt. Aber jede hat angefangen, sich die relevanten Daten zu besorgen und realistische Entwicklungs-Szenarien zu entwerfen“, erklärte der StGB NRW-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernd Jürgen Schneider heute in Düsseldorf.

Bei ihren Recherchen und Diskussionen hat die Arbeitsgruppe eine Modellrechnung des NRW-Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik (LDS NRW) zu Grunde gelegt, wonach die Bevölkerungszahl in NRW bis 2040 von derzeit gut 18 Millionen auf knapp 17 Millionen Menschen zurückgeht. „Aber nicht der absolute Rückgang, sondern der Alterungsprozess ist das eigentliche Problem der demografischen Entwicklung“, machte Schneider deutlich. So werde es nicht eine landesweit gleichmäßige Abnahme der Bevölkerungszahl geben, sondern Schrumpfung an einer Stelle und Wachstum an anderer Stelle. In vielen Kommunen, so Schneider, werde die Einwohnerzahl mehr oder weniger auf dem heutigen Niveau verharren. Dort werde sich aber ein Übergewicht der Alten gegenüber den Jungen bemerkbar machen.

Von den Wanderungs-Bewegungen innerhalb Nordrhein-Westfalens würden vor allem die kreisangehörigen Kommunen profitieren - in ländlichen Gebieten wie auch in Ballungsrandzonen. „Dies ist für unsere 359 Mitglieds-Kommunen aber noch kein Grund, sich entspannt zurückzulehnen“, stellte Schneider klar. Auch wo noch Wachstum zu erwarten sei - so die Quintessenz der ExpertInnen-Arbeitsgruppe - müsse die kommunale Infrastruktur an den veränderten Alters-Mix angepasst werden. Vor allem für Grundschulen und Kindertagesstätten müsste im Einzelfall zu gegebener Zeit eine neue Nutzung gefunden werden.

Für Kommunen, die einem Bevölkerungs-Rückgang entgegensehen, eröffneten sich zwei Strategien: Attraktivierung und Anpassung. Viele Städte und Gemeinden, so Schneider, hätten den demografischen Wandel als Herausforderung begriffen, familienfreundlicher zu werden und die Lebensqualität zu verbessern. Ein Beispiel sei die Gemeinde Laer im Münsterland, wo nach entsprechender Neu-Orientierung der Abwärtstrend bei den Geburtenzahlen umgekehrt werden konnte. Eine Anpassung an niedrigere Bevölkerungszahlen - sprich: Rückbau der gesamten Infrastruktur - sei erklärtermaßen schwieriger zu bewerkstelligen. „Hier fehlen uns noch die Vorbilder“, räumte Schneider ein. Gleichwohl biete ein behutsamer Rückbau die Chance, städtebauliche Fehlentwicklungen - etwa unwirtliche Hochhaussiedlungen - zu korrigieren.

Die Ergebnisse der einjährigen Arbeit sind in einem Leitfaden „Demografischer Wandel“ zusammengefasst. Darin ist die Entwicklung sowohl aus dem Blickwinkel der Statistik wie auch aus Sicht der Praktiker in den Kommunen dargestellt. Neu ist das Tableau so genannter Kennzahlen, welches jeder einzelnen Stadt oder Gemeinde die Möglichkeit gibt, die Auswirkungen des demografischen Wandels vor Ort mit einfachen Mitteln vorauszuberechnen. Dabei wird - nicht zuletzt aus Kostengründen - auf Daten zurückgegriffen, die bereits beim NRW-Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (LDS NRW) oder bei den Kommunen selbst vorhanden sind.

Der StGB NRW-Leitfaden „Demografischer Wandel“ ist als Rezensions-Exemplar zu beziehen bei der Pressestelle des Städte- und Gemeindebundes NRW (e-Mail: debora.becker@kommunen-in-nrw.de oder per Fax über 0211-4587-211)

Az.: I

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