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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 334/2007 vom 10.05.2007
Pressemitteilung der kommunalen Spitzenverbände NRW zum Sparkassengesetz
Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen stehen Teilen der Pläne des Landeskabinetts zur Novellierung des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen kritisch gegenüber. Die Verbände begrüßen zum einen die Liberalisierung der Ausschüttungsregeln. Dies verdeutliche die unternehmerische Verantwortung der Kommunen für ihre Sparkassen. In die richtige Richtung gehe auch die Stärkung der Regelungskompetenzen des Verwaltungsrates. Dies gebe den kommunalen Trägern mehr Möglichkeiten, gemeinsam mit den Instituten unternehmerische Entscheidungen zu treffen, die die Zukunftsfähigkeit der Sparkassen sichern.
Unverändert wenden sich die Spitzenverbände allerdings gegen die von der Landesregierung vorgesehene Möglichkeit für Kommunen, Trägerkapital zu bilden: „Die Ausweisung von Trägerkapital, die die Landesregierung zur Verdeutlichung der kommunalen Eigentümerfunktion an den Sparkassen einführen will, würde diese Eigentümerfunktion nicht stärken, sondern könnte sie im Gegenteil langfristig eher schwächen“, erklärten heute Dr. Stephan Articus, Geschäftsführer des Städtetages Nordrhein-Westfalen, Dr. Martin Klein, Hauptgeschäftsführer des Landkreistages Nordrhein-Westfalen, und Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen.
Auch wenn das Trägerkapital in nicht handelbarer Form ausgewiesen werden solle, könnte es mittelfristig den Ausgangspunkt für einen Verkauf der Sparkassen bilden.
Anders als von Finanzminister Dr. Helmut Linssen dargestellt, benötige man auch kein Trägerkapital, um die Transparenz über die wirtschaftliche Lage einer Sparkasse zu erhöhen. Diese Transparenz sei bereits ausreichend über die Gremien der Sparkassen und die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse gewährleistet.
Az.: IV