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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 733/2000 vom 20.12.2000
Pressemitteilung des Finanzplanungsrates
Der Finanzplanungsrat trat am 23. November 2000 unter Vorsitz des Bundesministers der Finanzen Hans Eichel und unter Teilnahme des Mitglieds des Direktoriums der Deutschen Bundesbank Prof. Dr. Hermann Remsperger zu seiner 92. Sitzung zusammen.
Der Finanzplanungsrat erörterte vor dem Hintergrund der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung die Haushaltsentwicklung 2000 und die Haushaltsplanungen 2001 der Gebietskörperschaften. Die Mitglieder des Finanzplanungsrates stellten fest:
Die wirtschaftliche Aufwärtsentwicklung setzt sich fort und gewinnt an Breite. Dabei wird das Wachstumstempo im Projektionszeitraum insbesondere aufgrund der Ölverteuerung wahrscheinlich etwas schwächer ausfallen. Das Bruttoinlandsprodukt dürfte in realer Rechnung 2000 um rund 3 % und 2001 um rd. 2 ¾ % zunehmen, nach real 1,6 % im Jahr 1999. Im laufenden Jahr wird der Aufschwung in starkem Maße von der außenwirtschaftlichen Entwicklung getragen.
Dadurch werden auch der Investitionstätigkeit kräftige Impulse verliehen, die noch dazu von den mehrjährigen stabilitäts- und beschäftigungsorientierten Lohnabschlüssen und den steuerpolitischen Weichenstellungen profitiert. Im nächsten Jahr werden voraussichtlich vor allem die privaten Konsumausgaben den Konjunkturmotor antreiben, insbesondere wegen der steuerlichen Entlastungen für die Privaten Haushalte. Da sich damit auch die Absatzperspektiven der Unternehmen verbessern, dürften die Ausrüstungsinvestitionen weiterhin stark steigen. Allerdings bleibt die Entwicklung der Bauinvestitionen aller Voraussicht nach erneut gedämpft.
Der Wirtschaftsaufschwung zeigt sich mehr und mehr auch auf dem Arbeitsmarkt. Die Beschäftigung nimmt zu. Die Zahl der Arbeitslosen dürfte im Durchschnitt des nächsten Jahres auf rund 3 ½ Mio. zurückgehen. Der Abbau der Arbeitslosigkeit bleibt angesichts des immer noch unvertretbar hohen Niveaus weiterhin zentrale Aufgabe von Wirtschafts- und Finanzpolitik. Dies gilt vor allem mit Blick auf die neuen Länder, in denen die Arbeitslosenquote nach wie vor doppelt so hoch ist, wie in den alten Ländern.
Der Staat in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen wird das Jahr 2000 mit einem Überschuss von 1 ½ % des BIP abschließen. Ohne Berücksichtigung der Erlöse aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen ergibt sich ein Defizit von 1 % des BIP. Damit fällt das Staatsdefizit etwas niedriger aus als 1999; die Obergrenze des Vertrages von Maastricht wird klar unterschritten.
Im Jahr 2000 kann das Defizit des Öffentlichen Gesamthaushalts gegenüber 1999 durch die Konsolidierungsmaßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen auf 67 ½ Mrd. DM begrenzt werden, während es 2001 steuerreformbedingt zu einem vorübergehenden Anstieg des Finanzierungsdefizits des Öffentlichen Gesamthaushalts kommt. Das Defizit steigt auf 82 Mrd. DM, wobei die zusätzlichen Defizite trotz fortgesetzter Konsolidierungsanstrengungen allein auf der Länder- und Gemeindeebene anfallen. Der Bund erreicht auch 2001 eine Defizitminderung, die auf seine besonderen Konsolidierungsanstrengungen und einmalige Privatisierungserlöse zurückzuführen sind. Das Staatsdefizit wird sich kurzfristig leicht auf 1 ½ % des BIP erhöhen.
Angesichts der nach wie vor hohen Staatsverschuldung ist weiterhin ein strikter Konsolidierungskurs unabdingbar, damit die Handlungsfähigkeit aller Gebietskörperschaften dauerhaft gesichert wird und neue Gestaltungsspielräume für Zukunftsaufgaben geschaffen werden. Gesunde Staatsfinanzen sind außerdem eine Voraussetzung für eine wachstums- und beschäftigungsfreundliche Steuerpolitik zu Gunsten von Arbeitnehmern, Familien und Wirtschaft.
Bund, Länder und Kommunen sind sich daher einig, das jährliche Ausgabenwachstum der öffentlichen Hand im mittelfristigen Zeitraum auf maximal 2 % zu begrenzen. Sie bekräftigen ihre Absicht zur dauerhaften Einhaltung der Maastricht-Kriterien als einer gesamtstaatlichen Aufgabe und darüber hinaus zum konsequenten Defizitabbau entsprechend den Zielsetzungen des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes, nach dem ein ausgeglichener Haushalt oder ein Überschuss anzustreben ist."
Quelle: DStGB Aktuell 4800 vom 01.12.2000
Az.: IV-900-03