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StGB NRW-Mitteilung 338/1998 vom 05.07.1998
Pressemitteilung: Die moderne Verwaltung kommt
Mehr als zwei Drittel der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind aktiv dabei, ihre Verwaltung zu modernisieren. Dies geht aus einer Umfrage hervor, die der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund unter seinen 358 Mitgliedern durchgeführt hat. 206 kreisangehörige Kommunen (58 Prozent) gaben an, bereits konkrete Schritte eingeleitet zu haben. Erfahrungsgemäß sind auch die 43 Großstädte in NRW in diesen Prozeß eingestiegen. Mit der Veröffentlichung der Umfrage-Ergebnisse hat der NWStGB bereits einen breiten Erfahrungsaustausch über Verwaltungsmodernisierung in Gang gesetzt.
Als Hauptgrund für den Modernisierungsschub geben die Städte und Gemeinden die gegenwärtige Finanzkrise sowie den Zwang zur Haushaltskonsolidierung an. Außerdem halten die Praktiker in den Rathäusern die derzeitigen Verwaltungsstrukturen für reformbedürftig. Beklagt werden allzu starre gesetzliche Regelungen sowie mangelnde Transparenz von Verwaltungsvorgängen.
Schwerpunkt aller Bemühungen um effektives Verwalten ist die Einführung einer Kosten-/
Leistungsrechnung. Freilich empfinden viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Kommunalverwaltungen diesen Prozeß gerade in dieser Zeit als besonders anstrengend, weil die
neuen Methoden trotz leerer Kassen Investitionen erfordern und zumindest anfangs Personal binden.
Seit März 1998 können sich ausgewählte Städte und Gemeinden von vielen Landesvorschriften befreien lassen. Möglich wurde dies durch die sogenannte Experimentierklausel im "Gesetz zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden in NRW". Bisher wurden auf dieser Grundlage 219 Anträge gestellt.
Diese zielen meist in eine Richtung: mehr Flexibilität beim Finanz-Management (Gemeindehaushaltsverordnung und Gemeindekassenverordnung). So soll die Zweckbindung bestimmter Gelder gelockert werden, so daß Geld, welches bei einer Haushaltsstelle nicht aufgebraucht wurde, für andere Aufgaben eingesetzt werden kann. Außerdem soll die Übertragung nicht verbrauchter Mittel in die Folgejahre erleichtert werden. Gefordert wird auch mehr Spielraum bei der Bildung von Sonderrücklagen. Bisher dürfen solche "Finanzpolster" nur angelegt werden, wenn die allgemeinde Rücklage aufgefüllt ist. Das NRW-Innenministerium plant, diese Reformansätze in einer neuen Gemeindehaushaltsverordnung zu verankern.
Az.: G/2