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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 239/2017 vom 08.03.2017
Pressemitteilung: Diesel-Fahrverbot keine Lösung für Luftbelastung
Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge bei Feinstaub- oder Stickoxidalarm bringen keine Lösung für das Problem der Luftschadstoffe und können allenfalls in extremen Ausnahmesituationen - kleinräumig und befristet - sinnvoll sein. Dies machte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf deutlich: "Schadstoffe müssen an der Quelle reduziert werden, und die Verantwortung dafür liegt bei den Autoherstellern." Es gehe nicht an, dass das Problem übermäßiger Luftschadstoffe auf die kommunale Ebene verlagert werde.
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat die Einführung eines „Luftreinhaltenetzes“ in der Landeshauptstadt Stuttgart angekündigt. Innerhalb des Netzes sollen ab 2018 bei Feinstaub- oder Stickoxidalarm nur noch Benzin- und Dieselfahrzeuge zugelassen sein, welche die Anforderungen der neuesten Schadstoffnorm Euro 6 erfüllen. Darunter fällt derzeit aber nur ein Zehntel der Fahrzeuge mit Dieselmotor.
Problematisch sei, dass es keine Kennzeichnung gibt für Fahrzeuge, welche die Schadstoffnorm Euro 6 einhalten. Gegen die Einführung einer Kennzeichnung mit der blauen Plakette hatte sich 2016 unter anderem das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gewandt. "Die Einhaltung eines Diesel-Fahrverbots könnte daher nur durch die Polizei und durch intensive Kontrollen der Fahrzeugpapiere geprüft werden", legte Schneider dar. Der Aufwand für derartige Kontrollen in den Städten sei deshalb extrem hoch. "Letztlich müsste jedes Fahrzeug auf der Straße kontrolliert werden, ob dessen Motor die Euro 6-Norm erfüllt", erklärte Schneider.
Die Verantwortung für die Luftreinhaltung auf Autofahrende und Kommunen zu verlagern, führe nicht zum gewünschten Ziel. Neben der Automobilindustrie müsse auch die Bundesregierung klare Vorgaben schaffen - etwa zur Kennzeichnung. Denn auch in anderen Städten drohten konkrete Fahrverbote - so auch in Nordrhein-Westfalen. So hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf der Stadt Düsseldorf jüngst die Prüfung von Diesel-Fahrverboten nahegelegt, und auch in Köln wird über Fahrverbote ab 2018 diskutiert - möglicherweise sogar für alle Dieselfahrzeuge unabhängig von der Schadstoffklasse. Die Stadt München wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans verpflichtet, und es wurde ihr die Prüfung von Fahrverboten für alle Dieselfahrzeuge - unabhängig von der Schadstoffklasse - aufgegeben.
"Durch ein Diesel-Fahrverbot werden vermeintlich einfache Lösungen medienwirksam präsentiert, obwohl das eigentliche Problem sehr viel komplizierter ist", monierte Schneider. Fahrer/innen von Diesel-Autos würden als Umweltsünder stigmatisiert, obwohl beispielsweise Feinstaub auch durch Abrieb von Reifen, Bremsen und durch Aufwirbelung erzeugt werde. Ebenso trügen Industrie und Binnenschifffahrt maßgeblich zur Umweltverschmutzung bei, so Schneider.
Kleine Kommunen, die an einem Autobahnkreuz liegen, könnten durch Fahrverbote im Stadtgebiet ohnehin nichts für die Luftreinhaltung bewirken. Somit wäre es willkürlich, Dieselfahrer/innen mit Fahrverboten zu belegen, ohne auch andere Emittenten zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes zu zwingen. Zumindest müsste angesichts der drastischen Maßnahme eines Fahrverbots ein angemessener Übergangszeitraum gewährt werden.
"Die Diskussion um Diesel-Fahrverbote belegt, dass es höchste Zeit für einen Mobilitätswandel ist", merkte Schneider an. Die täglichen Staus auf den Straßen und der zunehmende Verkehrslärm zeigten überdeutlich, dass es ein 'Weiter so' nicht geben könne. "Wir brauchen mehr Mobilitätsalternativen wie etwa ein verstärktes Angebot von Bus und Bahn", betonte Schneider. Hier seien Bund und Land gefordert, die Kommunen beim Ausbau des ÖPNV zu unterstützen. Im selben Maße müsse auch die Fahrradinfrastruktur weiterentwickelt werden.
Az.: 33.1.5