Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 396/2015 vom 24.06.2015

Pressemitteilung: Digitale Kluft überwinden

Anlässlich des Rekordergebnisses bei der Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider," die Erlöse aus der Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen müssen jetzt zügig für den Breitbandausbau in den NRW Kommunen genutzt werden."

Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der NRW-Kommunen hänge entscheidend vom schnellen Ausbau der Breitbandtechnologie ab.

Insbesondere der ländliche Raum sei unterversorgt und die digitale Kluft zwischen Ballungsgebieten und dem ländlichen Bereich vergrößere sich ständig. So seien im Moment nur rund 10 Prozent der 3.000 Gewerbegebiete in NRW mit schnellen Internet-Leitungen ausgestattet.

"Ein andauerndes und ausgeprägtes Kommunikationsinfrastrukturgefälle ist aus gesellschaftlicher und wirtschaftspolitischer Sicht nicht hinnehmbar" so Schneider weiter. "Die Menschen und die Wirtschaft in den bislang nur unzureichend versorgten Regionen sind dringend auf diese Technologie angewiesen."

Die Verfügbarkeit dieser Technologie bilde das Fundament für alle kommunalen Zukunftsthemen. "Neue Wege in der Gesundheitsversorgung über Telemedizin, die digitale Verwaltung oder das virtuelle Rathaus sind ohne Breitband nicht möglich. Gerade in Zeiten des demografischen Wandels brauchen wir aber diese Innovationen, um Städte und Gemeinden für die Zukunft gut aufzustellen", so Schneider. Deshalb müsse der Zugang zum schnellen Netz genauso selbstverständlich sein, wie der Zugang zu Strom, Wasser oder Gas.

Ende vergangener Woche ist die Auktion um neue Mobilfunkfrequenzen durch die Bundesnetzagentur mit einem Versteigerungserlös von knapp 5,1 Milliarden Euro zu Ende gegangen. Bund und Länder hatten sich vorab verständigt, ein Teil der Erlöse, nämlich die der zweiten Digitalen Dividende - rund 1,3 Milliarden Euro - zu teilen und für die Förderung von Breitbandausbauprojekten zur Verfügung zu stellen. Von den 590 Millionen Euro, die die Bundesländer aus der Auktion erhalten, fließen 132 Millionen Euro nach Nordrhein-Westfalen.

"Sowohl der Bund als auch das Land müssen jetzt rasch rechtliche Rahmenbedingungen für die Breitbandförderung schaffen und den Ersteigerungserlös eins zu eins in den Ausbau von schnellem Internet investieren“ forderte Schneider.

Zudem müssten auch die restlichen 3,8 Mrd. Euro, die nun ohne Zweckbindung in den Bundeshaushalt fließen, für den flächendeckenden Ausbau von Breitbandinternet zur Verfügung gestellt werden. Auch das Land müsse neben den Versteigerungserlösen endlich nennenswertes eigenes Geld für den Breitbandausbau in die Hand nehmen, so Schneider weiter.

"Wir erwarten von Bund und Land, dass sie die Mittel schnell bereitstellen und bei den Förderkriterien vor allem den bisher unterversorgten ländlichen Raum berücksichtigen", sagte Schneider. Dabei müssten die Förderrichtlinien so ausgestaltet sein, dass ausschließlich die durchgehende Verlegung von Glasfaserkabeln bis zum Endkunden gefördert würde. Denn Glasfaserleitungen ermöglichten erheblich höhere Übertragungsgeschwindigkeiten als Kupferleitungen. Die Glasfaser sei die Technologie der Zukunft.

Um den Ausbau in allen unterversorgten Gebieten zu fördern, müsse die Teilnahme an den Förderprogrammen auch für Kommunen in schwieriger Haushaltslage möglich sein, denn gerade sie dürfen von der Teilhabe an wirtschaftlichen Entwicklungen, die auf schnelles Internet angewiesen sind, nicht noch weiter abgekoppelt werden.

Az.: III

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