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StGB NRW-Mitteilung 146/2019 vom 25.02.2019
Pressemitteilung: Digitalpakt und Schulfinanzierung
Städte und Gemeinden in NRW begrüßen die Einigung zwischen Bund und Ländern betreffend den Digitalpakt. "Die Digitalisierung des Schulunterrichts ist entscheidend für die Zukunftsperspektiven unserer Kinder - daher ist die Bereitstellung der im Koalitionsvertrag versprochenen fünf Milliarden Euro unabdingbar", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.
Der Digitalpakt soll es dem Bund ermöglichen, in größerem Umfang als bisher in die kommunale Schulinfrastruktur zu investieren. Hierfür ist nach Auffassung des Bundes eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich. Vor Verabschiedung des Digitalpakts war es zwischen Bund und Ländern zu Meinungsverschiedenheiten über dessen Ausgestaltung gekommen. Schließlich kam aus dem Vermittlungsausschuss der Vorschlag, die vorgesehene Mitfinanzierung durch die Länder zu streichen und die inhaltlichen Mitwirkungsbefugnisse des Bundes im Bildungsbereich zu begrenzen. Dies wurde am 21.02.2019 vom Bundestag beschlossen. Der Bundesrat wird am 15.03.2019 abschließend darüber entscheiden. Seine Zustimmung gilt jedoch als sicher.
"Die Diskussion über den Digitalpakt zeigt, dass das hergebrachte System der Schulfinanzierung an seine Grenzen gekommen ist", betonte Schneider. Die klassische Unterscheidung zwischen inneren und äußeren Schulangelegenheiten sei neuartigen Herausforderungen wie der Digitalisierung des Unterrichts nicht gewachsen. "Der Digitalpakt ermöglicht lediglich die Anschaffung einer digitalen Grundausstattung für die Schulen", merkte Schneider an. Was die Übernahme der laufenden Kosten etwa für Ersatzbeschaffungen und Support angehe, müsse das Land mit den Kommunen eine eigene Lösung finden.
Der Städte- und Gemeindebund NRW bemüht sich aktuell darum, in Arbeitsgruppen mit kommunalen Praktikern die kommunale Mehrbelastung durch die Schuldigitalisierung festzustellen und Vorschläge für eine Novellierung des Systems der Schulfinanzierung zu entwickeln.
Az.: 42.14-017/004