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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 735/2004 vom 22.09.2004
Pressemitteilung: "Dritter Weg" bei Hartz IV bringt Vorteile
Eine flexible Handhabung der Hartz-IV-Gesetze, insbesondere in der Zusammenarbeit von Kreisen und Kommunen bei der Betreuung der Arbeitslosengeld II-Empfänger, fordert der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen. Es kann nicht angehen, dass ein Gesetz all das, was auf der örtlichen Ebene praktisch und effizient ist, unmöglich macht, erklärte Hauptgeschäftsführer Dr. Bernd Jürgen Schneider heute in Mettingen vor dem NRW-Arbeitskreis Parteiloser Bürgermeister. So müssten unterhalb der Arbeitsgemeinschaft von Arbeitsagentur und Kommunen auch Kooperationen zwischen Kreisen und Gemeinden möglich sein. Ebenso müsse den Kreisen erlaubt werden, Aufgaben an die kreisangehörigen Kommunen zu delegieren. Schließlich sei es ein Grundsatz von Hartz IV, Aufgaben bürgernah und kostengünstig zu erledigen.
Den Zuwachs an Gewerbesteuer im ersten Halbjahr 2004 um 5,8 Prozent NRW-weit wertete Schneider als Silberstreif am Horizont, aber noch lange kein Anzeichen von Gesundung. Weiterhin sei die finanzielle Lage der meisten NRW-Kommunen prekär und von Defiziten bestimmt. Für dieses Jahr würden Fehlbeträge von fast 5,6 Milliarden Euro in den Verwaltungshaushalten erwartet. Rechnete man - so Schneider - das Gewerbesteuer-Aufkommen des ersten Halbjahres auf das gesamte Jahr 2004 hoch, so lägen die Einnahmen immer noch unter dem Niveau von 2000.
Die Forderung nach einer umfassenden Gemeindefinanzreform stehe also weiterhin auf der Tagesordnung, machte Schneider deutlich. Dabei müssten drei Anforderungen erfüllt werden: Die Einnahmen müssten stetig und berechenbar fließen, sie müssten auskömmlich sein, und die Kommunen müssten die Möglichkeit erhalten, die örtlichen Steuersätze zu beeinflussen (Hebesatzrecht). Wenn diese Bedingungen erfüllt würden, sei die kommunale Seite offen für jedes Reformmodell.
Zum Stand der Bildungs-Diskussion sagte Schneider, es sei jetzt der falsche Zeitpunkt, über eine fundamentale Neugliederung des Schulsystems in NRW nachzudenken. Stattdessen müsste das vorhandene System optimiert werden - etwa durch mehr Durchlässigkeit zwischen den drei Schultypen Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Ungleichgewichte in der Zuweisung der Mittel - viel Geld in die Sekundarstufe II, wenig Geld in die Grundschulen - müssten umgehend beseitigt werden. Auch sollten die Lehrer und Lehrerinnen zu einer ganztägigen Anwesenheit an den Schulen verpflichtet werden.
Az.: HGF