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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 485/1998 vom 05.09.1998
Pressemitteilung: Echte Steuerreform statt Stückwerk
Auch aus Sicht des NWStGB bedarf die Finanzverfassung der Bundesrepublik Deutschland dringend einer umfassenden Reform. Die Erosion der Steuereinnahmen, die gegenseitige Blockade von Bundestag und Bundesrat in den Fragen des materiellen Steuerrechts sowie offenkundige Defizite des Länderfinanzausgleichs machen eine Novellierung des Steuer- und Finanzierungssystems aller staatlichen Ebenen zu einer vordringlichen Aufgaben der nächsten Legislaturperiode.
Der Ansatz der Bundesregierung, zur Stärkung des Föderalismus die Steuerverteilung zu entflechten, ist durchaus diskussionswürdig. Entscheidend muß aber sein, wie sich dies auf die einzelnen staatliche Ebenen auswirkt, insbesondere welche Steuern in Zukunft welcher Ebene zukommen. Wenn der Bundesfinanzminister fordert, dem Bund die indirekten und den Ländern die direkten Steuern zuzuweisen, wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Dies würde bedeuten, daß der Bund die stetig wachsende und gut kalkulierbare Umsatzsteuer erhielte, wogegen die Länder und damit auch die Kommunen - auf die stark schwankenden und in den letzten Jahren ständig an Bedeutung verlierenden Ertragssteuern (Einkommensteuer und Körperschaftssteuer) angewiesen wären. Für die Städte und Gemeinden hätte dies katastrophale Auswirkungen, war doch die unmittelbare und mittelbare Beteiligung der Kommunen an der Umsatzsteuer in den vergangenen Jahren eine verläßliche Säulen der gemeindlichen Einnahmen. Auch in Zukunft muß sichergestellt sein, daß die Kommunen unmittelbar - und mittelbar über den Gemeindefinanzausgleich - an der Umsatzsteuer beteiligt sind.
Zudem würden die Vorschläge des Bundesfinanzministers, der den Bundesländern eigenen Regelungskompetenzen bei Einkommen- und Körperschaftsteuer einräumen will, den Bemühungen um eine Harmonisierung des Steuerrechts in Europa zuwiderlaufen. "Was wir in Europa unterbinden wollen, würde hierdurch in Deutschland zugelassen, nämlich ein schädlicher Steuerwettbewerb zwischen den Ländern," erklärte NWStGB-Präsident Reinhard Wilmbusse heute in Düsseldorf. "Dies wäre angesichts der fortschreitenden Globalisierung der Wirtschaft ein erheblicher Wettbewerbsnachteil und eine Schwächung des Standorts Deutschland." Im übrigen bedeute eine solche Zersplitterung des Steuerrechts das Ende aller Bemühungen um eine bundesweit wirksame Steuerreform. Insoweit setze sich der Bundesfinanzminister mit seinen aktuellen Vorschlägen in Widerspruch zu seinen eigenen Bestrebungen zur großen Steuerreform.
Schnellschüsse wie die aktuellen Vorschläge des Bundesfinanzministers helfen nicht weiter, so Wilmbusse. Vielmehr müsse eine umfassende Finanzreform erreicht werden, die sowohl das materielle Steuerrecht als auch die Verteilung des Steueraufkommens auf die verschiedenen staatlichen Ebenen betreffe und gleichzeitig den Länderfinanzausgleich einbeziehe: "Ein Rosinenpicken wie vom Bundesfinanzminister offensichtlich angestrebt kann keinesfalls akzeptiert werden."
Az.: G/2