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StGB NRW-Mitteilung 157/2000 vom 20.03.2000
Pressemitteilung: Eigenverantwortung stärken Gemeinsinn fördern
Kommunen in NRW schaffen bessere Bedingungen für das Ehrenamt
Städte und Gemeinden sind die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaus. Das Recht der Bürger auf Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten ist einer der demokratischen Grundsätze, die allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europarates gemeinsam sind. Angesichts der wachsenden Komplexität der Lebensverhältnisse ist es in verstärktem Maße notwendig, die Bürgerinnen und Bürger anzusprechen und sie an der Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensbereiches zu beteiligen.
Mit dem Anwachsen von Ballungsräumen und Großstädten entsteht mehr und mehr Distanz zwischen den Bürgern und den demokratisch gewählten Institutionen. Die Bürger identifizieren sich vielfach nicht mehr in vollem Umfang mit den Entscheidungen der Räte. Grundgesetz, Landesverfassung und Gemeindeordnung geben den Rahmen für die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Einwohner in Nordrhein-Westfalen. Ausgangspunkt ist vom Grundsatz her das repräsentative Demokratiemodell.
"Demokratie erschöpft sich jedoch nicht in einem formalen Wahlakt. Die Einflußnahme der Bürgerinnen und Bürger auf die Politik muß auch in anderen Formen möglich sein", erklärte der NWStGB-Präsident Albert Leifert MdL heute in Münster. Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund begrüße daher nachdrücklich die mit der neuen Gemeindeordnung eingeführten Formen direkter Demokratie: Urwahl des Bürgermeisters, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid.
Der ureigenste Charakter kommunaler Selbstverwaltung besteht in der Selbststeuerung der örtlichen Gemeinschaft durch die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger. Trotz vielfältiger Klagen über Individualisierung und Entörtlichung, Politik- und Parteiverdrossenheit gibt es eine breite Bereitschaft unter Bürgerinnen und Bürgern, sich für das unmittelbare Lebensumfeld einzusetzen. Rund 16 Mio. Menschen sind derzeit in Deutschland ehrenamtlich tätig. "Es gilt, dieses Engagement zu erhalten und auszuweiten", erklärte Leifert.
Hierbei ist zu berücksichtigen, daß in der Motivation zum Ehrenamt ein Wandel zu beobachten ist. War früher für die Übernahme von Ehrenämtern eher das Pflichtgefühl ausschlaggebend, genießt heute die durch ehrenamtliche Tätigkeit vermittelte persönliche Befriedigung und Erfüllung einen höheren Stellenwert. Um gesellschaftliches Engagement zu fördern, sind die Kommunen bereit, differenzierte Angebote zu unterbreiten, die unterschiedlichen Motivationsmustern gerecht werden oder ein zeitlich befristetes Engagement möglich machen.
Ein Ehrenamt muß so ausgestaltet werden, daß einerseits dem Wunsch nach Selbstbestimmung, Partizipation und Selbstorganisation Rechnung getragen wird und andererseits die Aufgaben gleichberechtigt und in enger Verbindung mit hauptamtlichen Aktivitäten erledigt werden können.
Auch die Rahmenbedingungen in den Städten und Gemeinden müssen verbessert werden. Räume müssen bereitgestellt werden, Betriebskosten sind mitzufinanzieren, Auslagen sind unbürokratisch zu ersetzen und Versicherungen sind abzuschließen. Bund und Länder sind aufgefordert, die Steuer-Freigrenze bei Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige zu erhöhen und diese generell von der Sozialversicherungspflicht zu befreien.
Az.: G/2