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StGB NRW-Mitteilung 291/2019 vom 12.06.2019
Pressemitteilung: Einigung zu Flüchtlingskosten nur Zwischenschritt
Der Städte und Gemeindebund NRW begrüßt die Zusage des Bundes, auch 2020 und 2021 einen Teil der flüchtlingsbezogenen Aufwendungen in der bisherigen Höhe zu erstatten. "Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW Dr. Bernd Jürgen Schneider heute in Düsseldorf. So wird der Bund weiterhin die Kosten der Unterkunft für anerkannte Asylsuchende im System von Hartz IV tragen. Auch den bisherigen Beitrag vom 350 Mio. Euro für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge wird der Bund in den beiden Jahren weiter leisten.
Jedoch entspreche das Volumen der zugesagten Unterstützung nach wie vor nicht dem Bedarf. Unklar sei zudem, was danach geschehe. "Die Kommunen brauchen Planungssicherheit", betonte Schneider. Daher müsse sich der Bund auf Dauer verpflichten, einen substanziellen Teil der Kosten aus der Flüchtlingsbetreuung und -integration zu übernehmen.
Offen sei weiterhin, ob die Integrationspauschale von 434 Mio. Euro für Nordrhein-Westfalen auch über das Jahr 2019 hinaus gezahlt werde. "Die Integrationsarbeit nimmt Fahrt auf und kann schon erste Erfolge verzeichnen", machte Schneider deutlich. Dieses Langzeitprojekt dürfe nicht durch willkürliche Kürzung der Finanzmittel gefährdet werden. "Integration ist eine Gemeinschaftsaufgabe und muss gesamtgesellschaftlich gelöst werden", so Schneider.
Ein weiteres Problem stelle sich mit der wachsenden Anzahl geduldeter Flüchtlinge, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt sei. Deren Rückführung oder Abschiebung gestalte sich zunehmend schwieriger. "Die Kommunen können nicht dafür haftbar gemacht werden, dass dieser Teil des Flüchtlingsmanagement ins Stocken gerät", erklärte Schneider. Daher müssten die Kosten für die Versorgung der Geduldeten bis zu deren Ausreise von Bund und Land übernommen werden. "Hier will sich der Bund auch nach Stand der Einigung in Zukunft nicht beteiligen. Dies ist inakzeptabel. Immerhin geben die Kommunen in NRW hierfür rund 700 Mio. Euro pro Jahr aus", monierte Schneider.
Az.: 16.1