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StGB NRW-Mitteilung 494/2016 vom 08.07.2016
Pressemitteilung: Einigung zu Kosten der Integration ein erster Schritt
Die gestrige Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Aufteilung der Integrationskosten ist ein positives Signal für die NRW-Kommunen Dies hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf deutlich gemacht: "Damit haben sich Bund und Länder zu ihrer finanziellen Verantwortung für die Integration der Flüchtlinge bekannt."
Das sei für die Kommunen unverzichtbar, denn die von ihnen vor Ort gestaltete Integration könne nur gelingen, wenn sie ausreichend finanziert sei. Wichtig sei auch, dass von den insgesamt sieben Mrd. Euro, die für die kommenden drei Jahren zugesagt sind, bereits in diesem Jahr ein Teil der Mittel zur Verfügung gestellt werde. Es komme nun darauf an, dass das Land die Gelder 1:1 an die Kommunen weitergebe.
Allerdings - so Schneider - legten bisherige Schätzungen wissenschaftlicher Institute zu den Kosten der Integration einen jährlichen Finanzbedarf von mehr als zehn Mrd. Euro zugrunde. Somit sei auch nach der Einigung von Bund und Ländern davon auszugehen, dass ein erheblicher Anteil der bei Land und Kommunen anfallenden Kosten nicht abgedeckt werde. "Insofern muss genau beobachtet werden, wie sich die tatsächlichen Integrationskosten entwickeln und ob die vereinbarten Summen auskömmlich sind", machte Schneider deutlich.
Zudem könne derzeit niemand genau sagen, wie viele Flüchtlinge in den kommenden drei Jahren zusätzlich nach Deutschland kommen. "Gegebenenfalls wird es nötig sein, die Vereinbarung im Lichte der aktuellen Flüchtlingszahlen neu zu bewerten und die Erstattungssumme zu erhöhen", erklärte Schneider abschließend.
Az.: 16.0.10