Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 152/2006 vom 15.02.2006

Pressemitteilung: Einseitig an Bedürfnissen der Wirtschaft orientiert

Die jüngsten Vorschläge des Sachverständigenrates zu einer Unternehmenssteuerreform sind aus Sicht der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen wenig realitätsbezogen. Diese Einschätzung hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf geäußert: „Die katastrophale Finanzlage von Bund, Ländern und Gemeinden sowie die Verpflichtung des Staates zur Einhaltung der Maastricht-Kriterien lassen keinen Spielraum für weitere Steuerentlastungen in Höhe von rund 22 Mrd. Euro“.

Zudem habe der Sachverständigenrat die Chance verpasst, das berechtigte Anliegen einer Steuervereinfachung und -bereinigung in Ausgleich zu bringen mit den Zielen ‚Schuldenabbau der öffentlichen Hand’ sowie ‚Stärkung der kommunalen Investitionskraft’. „Es reicht eben nicht aus, wenn man sich von den Steuerabteilungsleitern der DAX 30-Unternehmen beraten lässt, aber zu keinem Zeitpunkt das Gespräch mit kommunalen Vertretern sucht“, monierte Schneider. Daher überrasche es nicht, dass sich die Expertise einseitig an den Vorstellungen und Wünschen der Wirtschaft orientiere und nicht einmal eigene Vorschläge für einen Ersatz der Gewerbesteuer unterbreite. Das Modell des Sachverständigenrates verweise lediglich auf Vorschläge Dritter wie etwa die der Stiftung Marktwirtschaft. Es bleibe aber die Antwort schuldig, zu wessen Lasten die Mindereinnahmen gehen sollen, wenn die Gesamtsteuerlast für Unternehmen auf 25 Prozent des Gewinns beschränkt würde.

„Das Aufkommen aus der Gewerbesteuer beträgt zurzeit netto mehr als 25 Mrd. Euro und ist damit eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Hier darf es - auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger - keine Experimente geben“, warnte Schneider. Jeder Reformansatz müsse konkret berechnet werden und müsse die gemeindliche Finanzautonomie stärken. Eine Unternehmenssteuerreform habe sicherzustellen, dass die Kommunen mittelfristig in der Lage sind, ihre gesetzlichen Aufgaben ohne zusätzliche Schulden zu erfüllen.

Az.: IV

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