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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 134/2007 vom 22.01.2007
Pressemitteilung: Einzelhandel muss wieder in die Zentren
Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen begrüßen das Ziel des Landes, großflächige Einzelhandelsbetriebe und Einkaufszentren in die Innenstädte und Ortszentren zu lenken. „Wir unterstützen alle Bemühungen, die Zentren zu stärken und die wohnungsnahe Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf mit Blick auf einen Gesetzentwurf der Landesregierung, der seit Mitte Januar dem Landtag vorliegt.
Danach sollen Standorte für großflächigen Einzelhandel mit zentrenrelevantem Sortiment künftig nur in den so genannten zentralen Versorgungsbereichen, also den Innenstädten, Orts- und Stadtteilzentren, festzulegen sein. Vorhaben mit nicht zentrenrelevantem Sortiment - insbesondere Möbelmärkte, Gartencenter und Baumärkte - dürften weiterhin auch außerhalb zentraler Versorgungsbereiche errichtet werden, wenn ihr zentrenrelevantes Randsortiment begrenzt bleibt. Factory Outlet Center soll es künftig ab einer bestimmten Verkaufsfläche nur noch in den Großstädten geben.
„Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW zum CentrO Oberhausen brauchten wir dringend ein neues Steuerungsinstrument, mit dem wir auch in den Kommunen vernünftig arbeiten können“, sagte Schneider. Wer die Verödung der Innenstädte verhindern und die Nahversorgung der Bevölkerung im Land sichern wolle, dürfe die Entwicklung des Einzelhandels nicht allein dem freien Markt überlassen. Ein ruinöser Standortwettbewerb werde unter den Kommunen mehr Verlierer als Gewinner hervorbringen.
Mit Blick auf die konkreten Vorgaben des Gesetzentwurfs forderte Schneider Korrekturen im Einzelfall: „Kommunen sind durchaus in der Lage, selbst für eine nachhaltige Einzelhandelsentwicklung zu sorgen. Deshalb sollte sich das Land mit Vorschriften dort zurückhalten, wo Kommunen allein oder im regionalen Verbund die gemeinsamen Ziele erreichen können“. Schneider sprach sich für einen prinzipiellen Vorrang kommunaler Zusammenarbeit vor staatlicher Steuerung aus.
Im Übrigen werfe der Entwurf auch handwerklich eine Reihe von Fragen auf, die dringend geklärt werden müssten. Das Land, die Kommunen und nicht zuletzt die Investoren bräuchten nicht nur praktikable und lebensnahe, sondern auch gerichtsfeste Regelungen. „Rechtsunsicherheit ist das größte Investitionshindernis. Deshalb wäre es verheerend, wenn auch die novellierten Vorgaben in den kommenden Jahren von der Rechtsprechung gekippt würden“, machte Schneider deutlich.
Az.: II