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StGB NRW-Mitteilung 170/2003 vom 03.02.2003
Pressemitteilung: Entlastung noch zu gering
In Zeiten extremer Finanzknappheit ist den Kommunen jede legale Einsparmöglichkeit hochwillkommen. Das Gesetz zur Finanziellen Entlastung der Kommunen in NRW, das demnächst im Finanzausschuss des Landtages beraten wird, stelle daher einen begrüßenswerten Schritt in die richtige Richtung dar, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf. Jedoch ergebe die Vielzahl kleiner Änderungen noch keinen Befreiungsschlag für die kommunale Welt. Auch sehe der Gesetzentwurf Regelungen vor, die letztlich auf eine Mehrbelastung der Städte und Gemeinden hinausliefen.
Mit dem Gesetz zur Finanziellen Entlastung der Kommunen in NRW werden erfolgreiche Modellversuche des Kommunalisierungsmodellgesetzes von 1998 in den gesetzlichen Regelzustand überführt. So sollen die Kommunen mehr Eigenständigkeit erhalten durch die Option, ein zentrales Immobilienmanagement aufzubauen, den Wegfall der Verpflichtung, selbstständige Schulausschüsse einzurichten, sowie die Möglichkeit, Satzungen rechtskräftig im Internet bekannt zu machen. Dadurch würde zusätzliches Einsparpotenzial realisiert, betonte Schneider.
Jedoch würden die geplanten Änderungen bei der Finanzierung von Lernmitteln der Zielsetzung des Gesetzes nicht gerecht. Zwar werde der von den Eltern zu übernehmende Anteil auf 49 Prozent (bislang 33 Prozent) angehoben. Da zugleich aber die Schulträger - sprich: die Kommunen - zu höheren Ausgaben für die Lernmittel insgesamt verpflichtet würden (Plus 33 Prozent), bleibe unter dem Strich keine Entlastung übrig, so Schneider.
Hinzu komme, dass zum 1. August 2008 der Elternanteil wieder auf 33 Prozent reduziert werden solle, so dass ab diesem Zeitpunkt die Kommunen die höheren Ausgaben alleine tragen müssten. Damit schreibt das Entlastungsgesetz eine erhebliche kommunale Belastung ab dem Jahr 2008 heute schon fest, rügte Schneider.
Ebenso wenig hinzunehmen sei die vorgesehene Härteklausel, wonach der Eigenanteil der Eltern für Lernmittel auf Antrag ganz oder teilweise entfallen soll. Dies käme zum Tragen, wenn der Eigenanteil für die Eltern eine soziale Unverträglichkeit darstellte. Die Härteklausel hätte zur Folge, dass Städte und Gemeinden mitunter das Einkommen der einen Antrag Stellenden aufwändig nachprüfen müsste.
Besonders erschreckend ist für uns der Blick in die Gesetzesbegründung, erklärte Dr. Bernd Jürgen Schneider. Danach wären unter anderem eine längere Erkrankung oder Arbeitslosigkeit der Eltern oder noch ungeregelte Unterhaltsansprüche bei der Einkommensprüfung zu berücksichtigen. Ferner sei eine nur zeitweise bestehende besondere Belastungssituation zu beachten. Hiermit schafft das Land einen enormen Verwaltungsaufwand zu Lasten der Kommunen, der mit dem bestehenden Personal nicht bewältigt werden kann, kritisierte Schneider. Dies widerspricht eindeutig der Zielsetzung des Entlastungsgesetzes.
Auch unter verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten gebe die beabsichtigte Regelung keinen Sinn. Die Eltern eines Kindes in der Grundschule würden lediglich mit rund 75 Cent pro Monat mehr belastet. Demgegenüber verursache die Härteklausel einen Verwaltungsaufwand bei den Kommunen, der diese Summe um ein Vielfaches übersteigt. Der Städte- und Gemeindebund NRW erwarte daher, dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens die Härteklausel gestrichen wird.
Az.: G/2