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StGB NRW-Mitteilung 497/2016 vom 05.07.2016
Pressemitteilung: Erfolgreiche Eingliederung braucht mehr Ressourcen
Zur Umsetzung kommunaler Integrationspläne sind erhebliche zusätzliche personelle und sächliche Ressourcen erforderlich. Darauf hat der Präsident des Städte- und Gemeindebundes (StGB) NRW, Dr. Eckhard Ruthemeyer, heute vor dem Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes hingewiesen. Nachdem die Bundesregierung ein Gesetz zur Integration auf den Weg gebracht habe, müsse sie nun auch die Finanzierung der Integration durch den Bund sicherstellen. "Dies ist bei dem für morgen geplanten Gespräch zwischen den Spitzen der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten und -präsidentinnen zu klären", forderte Ruthemeyer.
Bekanntlich sei der Integrationsprozess für die dauerhaft in Deutschland bleibenden Flüchtlinge bereits in Gang gesetzt worden und müsse nun mit Nachdruck vorangetrieben werden. Integration finde in den Städten und Gemeinden statt, vor allem in den Kindertagesstätten, Schulen, Jugendeinrichtungen, Familienberatungsstellen, am Arbeitsplatz und in der Nachbarschaft. "Es sind vor allem die Bürger/innen, welche die Neuankömmlinge mit den Werten unserer Gesellschaft vertraut machen", betonte Ruthemeyer.
Fast alle Kommunen erarbeiteten derzeit umfassende Integrationskonzepte oder entwickelten vorhandene Konzepte weiter. Diese könnten allerdings nur bei Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel umgesetzt werden. Dies zeigten auch die Berechnungen renommierter Institute zu den gesamtwirtschaftlichen Kosten der Flüchtlingsaufnahme und -integration für das laufende Jahr. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln schätzt die Ausgaben auf 19 Milliarden Euro. Das Münchner ifo-Institut nannte kürzlich eine Zahl von 21 Milliarden Euro und das Kieler Institut für Weltwirtschaft geht sogar von 25 bis 55 Milliarden Euro aus.
"Dabei wird ein erheblicher Teil dieser jährlichen Kosten auf der kommunalen Ebene anfallen", legte Ruthemeyer dar. Dies beginne bei der Schaffung zusätzlicher Plätze in Kitas, an Schulen und in der Offenen Ganztagsschule einschließlich der Betreuung durch speziell qualifiziertes Personal und setze sich fort in der Schaffung bezahlbaren Wohnraums, der Durchführung von Sprach- und Integrationskursen bis hin zur Eingliederungshilfe für Flüchtlinge mit Behinderungen.
Viele Kommunen in prekärer Finanzlage hätten große Schwierigkeiten, integrationspolitisch notwendige, aber nicht explizit vorgeschriebene Maßnahmen in die Haushalte einzuplanen. "Damit droht die Gefahr, dass Integration von der Kassenlage der jeweiligen Kommune abhängt", warnte Ruthemeyer. Dies belege die jüngste Haushaltsumfrage des StGB NRW. Danach kann weiterhin nur ein verschwindend geringer Teil der NRW-Kommunen ihren Etat ohne Griff in die Rücklage ausgleichen.
Die NRW-Kommunen forderten deshalb von Bundesregierung und Landesregierung einen Masterplan sowie ein Gesamtfinanzierungspaket, das den Kommunen Planungssicherheit gewähre. Die steigenden Steuereinnahmen von Bund und Ländern sollten in den kommenden Jahren dazu verwendet werden, die Integration der Flüchtlinge in Deutschland voranzubringen.
Auf jeden Fall müsse das benötigte Geld direkt den Kommunen zufließen. Diese Mittel müssten gewährt werden unabhängig von der bereits beschlossenen Entlastung der Kommunen um fünf Mrd. Euro jährlich bundesweit. Denn dieses Geld diene primär dazu, die steigenden Belastungen im Sozialbereich abzufedern und den Kommunen wieder mehr Spielraum für Investitionen zu geben.
"Mit diesen Mehreinnahmen können die Städte, Gemeinden und Kreise rasch und unbürokratisch tragfähige Integrationskonzepte umsetzen", machte Ruthemeyer deutlich. Von einer erfolgreichen kommunalen Integrationsarbeit profitierten gerade auch die Länder und der Bund über Mehreinnahmen bei der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie über Einsparungen bei den Kosten der Unterkunft.
Az.: 16.0.10