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StGB NRW-Mitteilung 414/2016 vom 14.06.2016
Pressemitteilung: Erneuter Hilferuf an den Bund und die Länder
Zur Umsetzung kommunaler Integrationspläne sind erhebliche zusätzliche personelle und sächliche Ressourcen erforderlich. Darauf hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute angesichts des Treffens von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten und -präsidentinnen der Bundesländer am 16.06.2016 hingewiesen. Nachdem die Bundesregierung sich bereits am 25.05.2016 auf einen Gesetzentwurf zur Integration geeinigt hat, müsse sie nun auch die Finanzierung der Integration durch den Bund sicherstellen.
Bekanntlich sei der Integrationsprozess für die dauerhaft in Deutschland bleibenden Flüchtlinge bereits in Gang gesetzt worden und müsse nun mit Nachdruck vorangetrieben werden. Integration finde in den Städten und Gemeinden statt, vor allem in den Kindertagesstätten, Schulen, Jugendeinrichtungen, Familienberatungsstellen, am Arbeitsplatz und in der Nachbarschaft. "Es sind vor allem die Bürger/innen, welche die Neuankömmlinge mit den Werten unserer Gesellschaft vertraut machen", betonte Schneider.
Fast alle Kommunen erarbeiteten derzeit umfassende Integrationskonzepte oder entwickelten vorhandene Konzepte weiter. Diese könnten allerdings nur bei Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel umgesetzt werden. Dies zeigten auch die Berechnungen renommierter Institute zu den gesamtwirtschaftlichen Kosten der Flüchtlingsaufnahme und -integration für das laufende Jahr. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln schätzt die Ausgaben auf 19 Milliarden Euro. Das Münchner ifo-Institut nannte kürzlich eine Zahl von 21 Milliarden Euro und das Kieler Institut für Weltwirtschaft geht sogar von 25 bis 55 Milliarden Euro aus.
"Dabei wird ein erheblicher Teil dieser jährlichen Kosten auf der kommunalen Ebene anfallen", legte Schneider dar. Dies beginne bei der Schaffung zusätzlicher Plätze in Kitas, an Schulen und in der Offenen Ganztagsschule einschließlich der Betreuung durch speziell qualifiziertes Personal und setze sich fort in der Schaffung bezahlbaren Wohnraums, der Durchführung von Sprach- und Integrationskursen bis hin zur Eingliederungshilfe für Flüchtlinge mit Behinderungen.
Viele Kommunen in prekärer Finanzlage hätten große Schwierigkeiten, integrationspolitisch notwendige, aber nicht explizit vorgeschriebene Maßnahmen in die Haushalte einzuplanen. "Damit droht die Gefahr, dass Integration von der Kassenlage der jeweiligen Kommune abhängt", warnte Schneider.
Die NRW-Kommunen forderten deshalb von Bundesregierung und Landesregierung einen Masterplan sowie ein Gesamtfinanzierungspaket, das den Kommunen Planungssicherheit gewähre. Die steigenden Steuereinnahmen von Bund und Ländern sollten in den kommenden Jahren dazu verwendet werden, die Integration der Flüchtlinge in Deutschland voranzubringen.
Auf jeden Fall müsse das benötigte Geld direkt den Kommunen zufließen. Vorstellbar sei dafür eine Anhebung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer von 2,2 auf 7,5 Prozentpunkte. Alternativ seien eine Anhebung des kommunalen Einkommensteueranteils oder ein höherer Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft beim Arbeitslosengeld II denkbar.
"Mit diesen Mehreinnahmen können die Städte, Gemeinden und Kreise rasch und unbürokratisch tragfähige Integrationskonzepte umsetzen", machte Schneider deutlich. Von einer erfolgreichen kommunalen Integrationsarbeit profitierten gerade auch die Länder und der Bund über Mehreinnahmen bei der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie über Einsparungen bei den Kosten der Unterkunft.
Az.: 16.0.10