Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 315/2016 vom 20.05.2016

Pressemitteilung: Erneuter Hilferuf an die Bundesregierung

Zur Umsetzung kommunaler Integrationspläne sind erhebliche zusätzliche personelle und sächliche Ressourcen erforderlich. Dies haben 182 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister kreisangehöriger NRW-Kommunen vor der Klausurtagung des Bundeskabinetts in Meseberg in der kommenden Woche gegenüber Bundeskanzlerin Angela Merkel und Vizekanzler Sigmar Gabriel deutlich gemacht.

In einem Schreiben wiesen die Verwaltungschefs und -chefinnen darauf hin, dass der Integrationsprozess für die dauerhaft in Deutschland bleibenden Flüchtlinge so schnell wie möglich in Gang gesetzt und mit Nachdruck vorangetrieben werden müsse. Integration finde in den Städten und Gemeinden statt, vor allem in den Kindertagesstätten, Schulen, Jugendeinrichtungen, Familienberatungsstellen, am Arbeitsplatz und in der Nachbarschaft. Es seien vor allem die Bürger/innen die die Neuankömmlinge mit den Werten unserer Gesellschaft vertraut machen.

Fast alle Kommunen erarbeiteten derzeit umfassende Integrationskonzepte oder entwickelten vorhandene Konzepte weiter. Diese könnten allerdings nur bei Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel umgesetzt werden. Die Kommunalvertreter/innen verwiesen auf die Berechnungen renommierter Institute zu den gesamtwirtschaftlichen Kosten der Flüchtlingsaufnahme und -integration für das laufende Jahr. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln schätzt die Ausgaben auf 19 Milliarden Euro. Das Münchner ifo-Institut nannte kürzlich eine Zahl von 21 Milliarden Euro und das Kieler Institut für Weltwirtschaft geht sogar von 25 bis 55 Milliarden Euro aus.

Dabei werde ein erheblicher Teil dieser jährlichen Kosten - so die Bürgermeister/innen - auf der kommunalen Ebene anfallen. Dies beginne bei der Schaffung zusätzlicher Plätze in Kitas, an Schulen und in der Offenen Ganztagsschule einschließlich der Betreuung durch speziell qualifiziertes Personal und setze sich fort in der Schaffung bezahlbaren Wohnraums, der Durchführung von Sprach- und Integrationskursen bis hin zur Eingliederungshilfe für Flüchtlinge mit Behinderungen.

Viele Kommunen in prekärer Finanzlage hätten große Schwierigkeiten, integrationspolitisch notwendige, aber nicht explizit vorgeschriebene Maßnahmen in die Haushalte einzuplanen. Damit drohe die Gefahr, dass Integration von der Kassenlage der jeweiligen Kommune abhängt.

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister forderten deshalb von den Spitzen der Regierungskoalition einen Masterplan sowie ein Gesamtfinanzierungspaket, das den Kommunen Planungssicherheit gewähre. Die - so die jüngste Steuerschätzung - steigenden Steuereinnahmen von Bund und Ländern sollten in den kommenden Jahren dazu verwendet werden, die Integration der Flüchtlinge in Deutschland voranzubringen.

Auf jeden Fall müsse das benötigte Geld direkt den Kommunen zufließen. Vorstellbar sei dafür eine Anhebung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer von 2,2 auf 7,5 Prozentpunkte. Alternativ seien eine Anhebung des kommunalen Einkommensteueranteils oder ein höherer Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft beim Arbeitslosengeld II denkbar.

Mit diesen Mehreinnahmen könnten die Städte, Gemeinden und Kreise rasch und unbürokratisch tragfähige Integrationskonzepte umsetzen. Von einer erfolgreichen kommunalen Integrationsarbeit - so die Verwaltungschefs und -chefinnen - profitierten gerade auch die Länder und der Bund über Mehreinnahmen bei der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie über Einsparungen bei den Kosten der Unterkunft.

Das o. g. Schreiben - gleichlautend an Vizekanzler Sigmar Gabriel versandt - kann als Anlage zur Pressemitteilung 25/2016 im Internet unter www.kommunen-in-nrw.de , Rubrik "Presse / Pressemitteilungen / 2016" heruntergeladen werden.

Az.: 16.0.10

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