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StGB NRW-Mitteilung 103/2004 vom 21.01.2004
Pressemitteilung: Ersatzschulen brauchen volle Förderung
Entgegen aller öffentlichen Zusagen des Landes, den Bildungsbereich beim Doppelhaushalt 2004/2005 von Einschnitten zu verschonen, will die Landesregierung im Jahr 2005 den Trägern von Ersatzschulen um ein Viertel höhere Kosten aufbürden. Der Eigenanteil dieser Träger soll von derzeit sechs Prozent auf 7,5 Prozent steigen. Damit dürften den 415 Ersatzschulen in Nordrhein-Westfalen Mehrkosten von rund 15 Millionen Euro entstehen.
Die Träger der Ersatzschulen sind jedoch nicht in der Lage, die erhebliche Kürzung des Landes bei der Ersatzschul-Finanzierung im Jahr 2005 zu verkraften, erklärte Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, heute in Düsseldorf. Zahlreiche Ersatzschulträger wendeten sich hilfesuchend an ihre Stadt oder Gemeinde und forderten einen Ausgleich für die Mittelkürzung der Landes. Wegen der extrem angespannten Haushalt-Situation der Kommunen sind die Städte und Gemeinden in NRW hierzu ebenfalls nicht in der Lage, zumal die meisten ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt haben oder sich gar in der vorläufigen Haushaltsführung befinden, erläuterte Schneider.
Auch angesichts der eindeutigen Zusicherung von NRW-Ministerpräsident Peer Steinbrück ist diese Kürzung nicht akzeptabel, hob Schneider hervor. Die Ersatzschulen seien eine von der Verfassung explizit benannte Alternative zu öffentlichen Schulen mit großer Akzeptanz in der Gesellschaft. Sie würden von vielen Eltern vor allem wegen ihrer - auf die jeweilige Schule abgestimmten - pädagogischen Konzepte und des besseren Unterrichts ausgewählt.
Zudem habe das Land versäumt, die Kommunalen Spitzenverbände zu dieser Angelegenheit anzuhören. Wir haben das Schulministerium mehrfach um Nachholung des Anhörungs-Verfahrens gebeten. Dies ist bis heute nicht geschehen, so Schneider. Das Land ist in der Pflicht, die Kürzung bei der Ersatzschul-Finanzierung unverzüglich zurückzunehmen. Die betroffenen Kommunen würden es nicht hinnehmen, dass das Land hinsichtlich der Lastenverteilung bei Ersatzschulen ihnen den Schwarzen Peter zuschiebt.
Az.: IV