Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 676/2015 vom 11.11.2015
Pressemitteilung: Familiennachzug sinnvoll begrenzen
Der Vorschlag von Bundesinnenminister Lothar de Maizière, Bürgerkriegsflüchtlingen etwa aus Syrien Schutz künftig auf Zeit zu gewähren, stößt bei den NRW-Städten und Gemeinden auf Zustimmung. Dies hätte unter anderem zur Folge, dass der Nachzug von Familienangehörigen der Flüchtlinge vorübergehend ausgesetzt wäre "Unsere Aufnahmekapazität ist begrenzt, und schon jetzt sind die Quartiere in vielen Regionen überbelegt", erklärte der Hauptgeschäftsführer des StGB NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.
Eine regelmäßige Überprüfung, ob Flüchtlinge den Schutz in Deutschland vor den Auswirkungen eines Bürgerkriegs noch bräuchten, sei sinnvoll und nötig, so Schneider. Zum einen werde die internationale Gemeinschaft angesichts der verheerenden Auswirkungen des Bürgerkriegs etwa in Syrien alles daran setzen, diesen zu beenden oder zumindest einzudämmen. Zum anderen müssten die Kommunen ihre Unterbringungskapazitäten für die bereithalten, denen eine Rückkehr in ihre Heimat aufgrund politischer oder ethnischer Verfolgung auf Dauer verwehrt ist. "Für diese muss es in unserem Land eine faire und gleichzeitig finanzierbare Integrations-Perspektive geben", machte Schneider deutlich.
Ein unbegrenzter Familiennachzug von hunderttausenden Bürgerkriegsflüchtlingen stelle angesichts der enormen Zahl von Menschen, die dann zusätzlich nach Deutschland kämen, die Kommunen vor kaum zu bewältigende Aufgaben. Zudem löse es keine Probleme, wenn syrische Flüchtlinge aus heimatnahen Lagern in Jordanien, dem Libanon oder der Türkei massenhaft nach Deutschland zögen. "In diesen Lagern ist es nicht schön, aber politisch verfolgt wird dort niemand", legte Schneider dar.
Wer eine humanitäre Katastrophe in Südeuropa und den Kollaps der Willkommenskultur in Deutschland verhindern wolle, müsse jetzt den Zustrom von Flüchtlingen und Asylsuchenden wirksam begrenzen. Dazu gehöre auch, wie jüngst entschieden die Regeln des Dublin-Abkommens wieder anzuwenden - sprich: Asylsuchende dazu zu verpflichten, in dem EU-Staat ihren Antrag zu stellen, in dem sie zuerst EU-Boden betreten haben. Dies könne auch die Zurückweisung von Flüchtlingen an der deutschen Grenze oder die Rückführung in andere EU-Staaten einschließen.
Az.: 16