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Mitteilungen - Verband Intern
StGB NRW-Mitteilung 1/2005 vom 24.11.2004
Pressemitteilung: Feuerwehrfahrzeuge im Großeinkauf
Durch gemeinsame Kommunen übergreifende Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen wollen der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen (StGB NRW) sowie der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) die Etats ihrer Mitgliedstädte und -gemeinden entlasten. Die Kassen der Städte und Gemeinden in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sind leer, erklärten der Hauptgeschäftsführer des StGB NRW, Dr. Jürgen Schneider und der Landesgeschäftsführer des NSGB, Dr. Wulf Haack, heute in Münster. Die steigende Aufgabenlast bei gleichzeitig rückläufigen Einnahmen veranlassen die Städte und Gemeinden, jede noch so kleine Sparmöglichkeit auszuschöpfen. Wir haben daher die gemeinsame Ausschreibung von Feuerwehrfahrzeugen, die in Niedersachsen bereits seit Jahren erfolgreich durchgeführt wird, auch in NRW eingeführt und freuen uns, dass wir heute erstmalig sogar eine Länder übergreifende Beschaffung für zwei Städte - die Stadt Alsdorf im Kreis Aachen/NRW - sowie die Stadt Garbsen in der Region Hannover/Niedersachsen - haben, machte Schneider deutlich.
Am Institut der Feuerwehr des Landes NRW in Münster besichtigten heute im Rahmen des Vergabeverfahrens Vertreter der beiden Städte zwei Drehleiterfahrzeuge des Typs DLK 23/12, angeboten von zwei Herstellern. Solche Spezialfahrzeuge sind dazu geeignet, im Brandfall Menschen aus den oberen Stockwerken von Gebäuden oder aus Hochhäusern zu retten. Jedes Drehleiterfahrzeug hat einen Wert von rund 500.000 Euro. Die Aufträge sollen noch in diesem Jahr vergeben werden. Bei Feuerwehrfahrzeugen üblich ist eine Lieferfrist von neun bis zwölf Monaten.
In Niedersachsen konnten durch gemeinsame Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und auch Strom in den Kommunen mehrere Millionen Euro eingespart werden. Durch diese neue und bisher einmalige Zusammenarbeit zwischen Niedersachsen und NRW erhoffen wir uns weitere Einspareffekte für die Städte und Gemeinden in beiden Ländern, sagten Schneider und Haack.
Az.: HGF