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StGB NRW-Mitteilung 591/2018 vom 21.11.2018
Pressemitteilung: Finanzierung der Flüchtlingskosten neu regeln
Die Vorfinanzierung der Flüchtlingsunterbringung und -versorgung durch die NRW-Städte und -Gemeinden in dreistelliger Millionenhöhe muss ein Ende haben. Darauf hat der Präsident des Städte- und Gemeindebundes (StGB) NRW, der Bergkamener Bürgermeister Roland Schäfer, heute in Düsseldorf vor dem Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes hingewiesen. Bisher erhalten die Kommunen vom Land rund 10.400 Euro pro Flüchtling und Jahr. Nun hat ein von Land und Kommunen gemeinsam initiiertes Gutachten den tatsächlichen, wesentlich höheren Aufwand ermittelt. "Das Land muss den Kommunen wie zugesagt die Kosten vollständig erstatten", forderte Schäfer.
Nach dem Gutachten müsse eine NRW-Kommune im Durchschnitt jährlich 12.900 Euro im Jahr für die Versorgung und Unterbringung eines Geflüchteten aufwenden. "Wir haben es mit einer erheblichen Zusatzbelastung zu tun", betonte Schäfer. Schon eine kleine Stadt mit Plätzen für 250 Geflüchtete müsse dadurch aus eigenen Mitteln 625.000 Euro mehr aufbringen. "Nun, da die realen Kosten bekannt sind, müssen die Aufwendungen rückwirkend zum 1. Januar 2018 erstattet werden", so Schäfer.
Allerdings handle es sich dabei lediglich um die Versorgung von Menschen im laufenden Asylverfahren. Mittlerweile hätten Städte und Gemeinden bei der Flüchtlings- und Integrationsarbeit mit deutlich höheren Kosten zu kämpfen. "Sorgen bereitet uns vor allem die wachsende Anzahl geduldeter Personen ohne Bleiberecht", merkte Schäfer an. Das Land finanziere deren Aufenthalt nur für die ersten drei Monate nach dem Ablehnungsbescheid. Faktisch blieben diese Menschen aber deutlich länger im Land, oft sogar für mehrere Jahre.
Allein im Jahr 2018 seien dafür bei den NRW-Kommunen Kosten von 645 Mio. Euro aufgelaufen. "Das Land muss diese Ungerechtigkeit schleunigst beseitigen und das Flüchtlingsaufnahmegesetz an die realen Gegebenheiten anpassen", stellte Schäfer klar.
Az.: 16.0.10